KfW laufend

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge: Ihr Weg zur Unternehmensfinanzierung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
zinsgünstiger Kredit
Region
Bund
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge der KfW unterstützt Existenzgründer und Unternehmen bundesweit bei der Finanzierung von Gründungen, Übernahmen und der Festigung junger Betriebe. Sie erhalten zinsgünstige Darlehen über Ihre Hausbank. Die genauen Konditionen und die maximale Förderhöhe entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie der KfW.

Wer bekommt was? Die Kernpunkte des ERP-Förderkredits

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung, um Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und die Festigung junger Unternehmen zu unterstützen. Als zinsgünstiger Kredit wird er über Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut vergeben und richtet sich an Existenzgründer sowie Unternehmen, die ein Vorhaben in Deutschland realisieren möchten.

Ziel ist es, Ihnen den Zugang zu Kapital zu erleichtern und somit Wachstum und Innovation in der deutschen Wirtschaft zu fördern. Die genauen Konditionen, wie Zinssätze und mögliche Haftungsfreistellungen, variieren und sind der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen. Das Programm ist bundesweit verfügbar und deckt eine breite Palette an Investitionen und Betriebsmitteln ab.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten.
  • Sie ein junges Unternehmen (bis zu fünf Jahre nach Gründung) festigen wollen.
  • Sie Investitionen oder Betriebsmittel für Ihr Vorhaben benötigen.
  • Sie den Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens stellen.
  • Sie eine Finanzierung über Ihre Hausbank suchen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie einen direkten Zuschuss statt eines Kredits suchen.
  • Ihr Unternehmen bereits länger als fünf Jahre am Markt ist (ohne Nachfolge).
  • Sie das Vorhaben bereits begonnen oder Verträge unterschrieben haben.
  • Sie keine Hausbank für die Antragstellung finden.

Was wird gefördert? Förderfähige Kosten und Vorhaben

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ist flexibel einsetzbar und deckt in der Regel einen Großteil der anfallenden Kosten ab, die im Zusammenhang mit Ihrer Gründung, Übernahme oder Festigung stehen. Dazu zählen:

  • Investitionen: Kauf von Grundstücken, Gebäuden, Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung.
  • Betriebsmittel: Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs, Warenlager, Marketingkosten.
  • Übernahmekosten: Kaufpreis für ein Unternehmen oder eine Beteiligung.
  • Immaterialle Investitionen: Lizenzen, Patente, Software (sofern aktiviert).

Wichtig ist, dass die Kosten angemessen sind und direkt dem geförderten Vorhaben dienen. Nicht förderfähig sind in der Regel Umschuldungen bestehender Kredite oder rein private Ausgaben.

So läuft der Antrag für den ERP-Förderkredit

Die Antragstellung für den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge erfolgt im sogenannten Hausbankprinzip. Das bedeutet, Sie reichen Ihren Antrag nicht direkt bei der KfW ein, sondern bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl. Hier die Schritte im Überblick:

  1. Beratung durch die Hausbank: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Hausbank über Ihr Vorhaben und den ERP-Förderkredit. Die Bank prüft Ihre Bonität und die Tragfähigkeit Ihres Geschäftskonzepts.
  2. Antragsstellung: Ihre Hausbank leitet den Kreditantrag und alle erforderlichen Unterlagen (Businessplan, Finanzierungsplan etc.) an die KfW weiter.
  3. Kreditprüfung und Zusage: Die KfW prüft den Antrag und informiert Ihre Hausbank über die Entscheidung. Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Kreditzusage.
  4. Auszahlung: Nach der Zusage und Erfüllung eventueller Auflagen kann der Kredit ausgezahlt und Ihr Vorhaben gestartet werden.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Förderart Zinsgünstiger Kredit
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber KfW
Region Bund (Bundesweit)
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Was ist der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge?

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ist ein zinsgünstiges Darlehen der KfW, das Existenzgründer und Unternehmen bei der Finanzierung von Gründungen, Betriebsübernahmen und der Festigung von Unternehmen bis zu fünf Jahren nach Gründung unterstützt. Die Vergabe erfolgt über die Hausbank.

Wer kann den ERP-Förderkredit beantragen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Unternehmen, die ein gewerbliches Vorhaben oder eine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland aufnehmen oder festigen wollen. Dazu gehören auch Unternehmensnachfolger, die einen bestehenden Betrieb übernehmen.

Wie hoch ist die Förderung beim ERP-Förderkredit?

Die maximale Kredithöhe sowie die genauen Konditionen und Zinssätze sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach der jeweiligen aktuellen Förderrichtlinie der KfW und der individuellen Bonität des Antragstellers. Bitte konsultieren Sie die offizielle Richtlinie für Details.

Kann der ERP-Förderkredit mit anderen Programmen kombiniert werden?

Ja, eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierbei sind stets die beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) sowie die spezifischen Kumulierungsregeln der einzelnen Programme zu beachten. Ihre Hausbank kann Sie dazu beraten.

Was bedeutet „Maßnahmebeginn“ beim KfW-Kredit?

„Maßnahmebeginn“ ist der Zeitpunkt, zu dem Sie verbindliche Liefer- oder Leistungsverträge für Ihr Vorhaben abschließen oder mit Bauarbeiten beginnen. Beim ERP-Förderkredit muss der Antrag IMMER vor diesem Maßnahmebeginn bei Ihrer Hausbank eingereicht werden, sonst verlieren Sie den Förderanspruch.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Für den Antrag benötigen Sie in der Regel einen detaillierten Businessplan, einen Finanzierungsplan, Nachweise über Ihre fachliche Qualifikation, aktuelle Jahresabschlüsse (falls vorhanden) und gegebenenfalls weitere Unterlagen, die Ihr Vorhaben und Ihre Bonität belegen. Ihre Hausbank informiert Sie über die vollständigen Anforderungen.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.