Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen: Finanzierung für KMU
Bürgschaftsbank Sachsen Bürgschaft: So sichern Sie Ihre Finanzierung
Die Bürgschaftsbank Sachsen ist Ihr Partner, wenn es um die Absicherung von Krediten und Beteiligungen geht. Mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen können Sie Finanzierungsvorhaben umsetzen, für die Ihre Hausbank aufgrund fehlender Sicherheiten keine volle Zusage erteilen kann. Dies betrifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie engagierte Existenzgründer im Freistaat Sachsen.
Das Programm ist breit aufgestellt und unterstützt Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen, von Dienstleistungen über das produzierende Gewerbe bis hin zu Handwerk und Handel. Es dient der Festigung von Existenzen, der Finanzierung von Investitionen oder der Bereitstellung von Betriebsmitteln.
- Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen führen.
- Sie eine Existenzgründung planen oder Ihr junges Unternehmen festigen möchten.
- Ihre Hausbank Sicherheiten für einen Kredit benötigt, die Sie nicht vollständig stellen können.
- Ihr Unternehmen in den Bereichen Dienstleistung, Handwerk, Handel, Gastgewerbe oder produzierendes Gewerbe tätig ist.
- Ihr Unternehmen außerhalb Sachsens ansässig ist.
- Sie eine direkte Förderung (Zuschuss) statt einer Kreditabsicherung suchen.
- Ihr Finanzierungsbedarf vollständig durch Eigenkapital oder vorhandene Sicherheiten gedeckt ist.
Welche Kosten sind über die Bürgschaft absicherbar?
Die Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen kann zur Absicherung von Krediten für eine Vielzahl von Vorhaben eingesetzt werden. Dazu gehören typischerweise:
- Investitionen: Kauf von Maschinen, Anlagen, Gewerbeimmobilien oder die Modernisierung von Betriebsgebäuden.
- Betriebsmittel: Finanzierung von Warenlagern, Vormaterialien, Forderungen oder zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen.
- Gründungs- und Festigungsfinanzierungen: Kapital für den Start oder die Konsolidierung Ihres Unternehmens.
Die genauen Konditionen und der Umfang der absicherbaren Kosten richten sich nach dem individuellen Finanzierungsvorhaben und den jeweiligen Bürgschaftsmodulen. Detaillierte Informationen finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie der Bürgschaftsbank Sachsen.
So läuft der Antrag für eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen
Der Antrag auf eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen erfolgt in der Regel über Ihre Hausbank. Hier die typischen Schritte:
- Gespräch mit der Hausbank: Besprechen Sie Ihr Finanzierungsvorhaben und den Kapitalbedarf mit Ihrer Hausbank. Erläutern Sie, welche Sicherheiten Sie stellen können und wo Lücken bestehen.
- Antragstellung durch die Hausbank: Wenn die Hausbank einen Teil des Risikos durch eine Bürgschaft absichern möchte, reicht sie den Bürgschaftsantrag bei der Bürgschaftsbank Sachsen ein.
- Prüfung durch die Bürgschaftsbank: Die Bürgschaftsbank prüft Ihr Vorhaben auf Förderfähigkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit.
- Bürgschaftszusage: Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Bürgschaftszusage, die der Hausbank die Kreditvergabe ermöglicht.
- Kreditabschluss: Sie schließen den Kreditvertrag mit Ihrer Hausbank ab, der durch die Bürgschaft abgesichert ist.
Eckdaten der Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen
| Förderart | Bürgschaft |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bürgschaftsbank Sachsen |
| Region | Sachsen |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen
Wer kann eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen erhalten?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer mit Sitz in Sachsen. Dazu gehören Unternehmen aus nahezu allen Branchen wie Dienstleistungen, Handwerk, Handel, Gastgewerbe und das produzierende Gewerbe.
Wie hoch ist die Bürgschaftssumme?
Die genaue Höhe der Bürgschaft hängt vom individuellen Finanzierungsbedarf und der Art des Vorhabens ab. Da keine pauschalen Angaben vorliegen, ist dies in der jeweiligen Förderrichtlinie oder im Gespräch mit Ihrer Hausbank und der Bürgschaftsbank Sachsen zu klären.
Kann die Bürgschaft mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Ja, Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen können oft mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, insbesondere mit zinsgünstigen Krediten der KfW oder der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Eine Kumulierung sollte jedoch immer im Vorfeld mit den beteiligten Banken und Fördergebern abgestimmt werden.
Was sind typische Ablehnungsgründe für eine Bürgschaft?
Häufige Ablehnungsgründe können eine unzureichende wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens, eine mangelhafte Bonität des Antragstellers, fehlende oder unzureichende Unterlagen im Antrag oder ein bereits begonnener Maßnahmebeginn sein, der eine Absicherung erschwert.
Ähnliche Förderprogramme in Sachsen und bundesweit
- KfW Unternehmerkredit (Bundesweit, für Investitionen und Betriebsmittel)
- SAB Mittelstandskredit (Sachsen, oft in Kombination mit Bürgschaften)
- Existenzgründerdarlehen Sachsen (Sachsen, spezielle Finanzierung für Gründer)
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 24.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.