Land Baden-Württemberg antragsoffen

LGVFG Baden-Württemberg Förderung: Zuschüsse für Verkehrsinfrastruktur

Geprüft am 2024-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Baden-Württemberg
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die LGVFG Baden-Württemberg Förderung unterstützt Kommunen und Unternehmen aller Größenordnungen bei der Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur. Als Zuschuss konzipiert, fördert das Programm Maßnahmen im Bereich Infrastruktur und Mobilität. Die genauen Förderkonditionen sind der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.

Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Baden-Württemberg ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der regionalen Verkehrsinfrastruktur. Es ermöglicht sowohl Kommunen als auch Unternehmen, Zuschüsse für Investitionen zu erhalten, die die Mobilität und Erreichbarkeit im Land verbessern. Da die Förderhöhe und -quote nicht pauschal festgelegt sind, ist eine detaillierte Prüfung der jeweiligen Richtlinie für Ihr spezifisches Vorhaben unerlässlich.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen oder Ihre Kommune in Baden-Württemberg ansässig ist.
  • Sie in Projekte zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur investieren möchten.
  • Sie die Mobilität und Erreichbarkeit in Ihrer Region nachhaltig stärken wollen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben außerhalb von Baden-Württemberg liegt.
  • Sie keine Investitionen in die physische Verkehrsinfrastruktur planen.
  • Sie eine reine Beratungsleistung fördern lassen möchten.

Förderfähige Kosten und Projekte

Die LGVFG Baden-Württemberg Förderung zielt auf ein breites Spektrum von Maßnahmen im Bereich Infrastruktur und Mobilität ab. Dazu gehören in der Regel Investitionen in den Bau, Ausbau oder die Sanierung von Straßen, Brücken, Radwegen, öffentlichen Nahverkehrsanlagen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit. Spezifische Details zu den förderfähigen Kosten und Projektarten entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag für die LGVFG Förderung in Baden-Württemberg

  1. Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie des Landes Baden-Württemberg zum LGVFG, um die genauen Voraussetzungen und spezifischen Anforderungen für Ihr Vorhaben zu verstehen.
  2. Antragstellung – Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor und reichen Sie den vollständigen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
  3. Prüfung und Bewilligung – Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  4. Projektdurchführung – Setzen Sie Ihr Vorhaben gemäß den Vorgaben des Zuwendungsbescheids um.
  5. Verwendungsnachweis – Legen Sie nach Abschluss des Projekts einen detaillierten Verwendungsnachweis vor.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur LGVFG Baden-Württemberg Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Baden-Württemberg
Region Baden-Württemberg
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur LGVFG Baden-Württemberg Förderung

Wer kann die LGVFG Förderung in Baden-Württemberg beantragen?

Antragsberechtigt sind Kommunen sowie Unternehmen jeder Größe, die in Baden-Württemberg ansässig sind und Projekte zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur durchführen möchten.

Welche Projekte werden durch das LGVFG gefördert?

Gefördert werden Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur und Mobilität. Dazu zählen beispielsweise der Bau und Ausbau von Straßen, Radwegen, Brücken sowie Anlagen des öffentlichen Nahverkehrs. Die genauen förderfähigen Maßnahmen sind in der Richtlinie aufgeführt.

Wie hoch sind die Zuschüsse durch die LGVFG Förderung?

Die Höhe der Zuschüsse sowie die Förderquote sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach der Art des Vorhabens und den jeweils gültigen Richtlinien. Eine detaillierte Prüfung der aktuellen Förderrichtlinie ist hierfür notwendig.

Gibt es Fristen für die Antragstellung beim LGVFG?

Das Programm ist grundsätzlich laufend. Es ist jedoch entscheidend, dass der Antrag vor dem offiziellen Maßnahmebeginn gestellt wird. Ein verfrühter Beginn kann zum Verlust des Förderanspruchs führen.

Kann die LGVFG Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss aber im Einzelfall geprüft werden. Dabei sind die beihilferechtlichen Vorgaben und die spezifischen Kumulierungsregeln der einzelnen Programme zu beachten, um eine Überförderung auszuschließen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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