Brandenburg GO Förderung: Kredit & Bürgschaft für Gründer
Brandenburg GO: Finanzierung für Gründer und KMU
Die Brandenburg GO Förderung ist ein zentrales Instrument des Landes Brandenburg, um die Wirtschaftsstruktur zu stärken und die Gründung sowie Entwicklung von Unternehmen zu unterstützen. Sie richtet sich explizit an Existenzgründerinnen und -gründer sowie an Unternehmen, die als Kleinst-, Klein- oder Mittelunternehmen (KMU) klassifiziert sind. Das Programm stellt keine direkten Zuschüsse bereit, sondern erleichtert den Zugang zu Finanzierungen durch Kredite und Bürgschaften, die über die Hausbanken beantragt werden. Ziel ist es, Investitionen und Betriebsmittel zu ermöglichen, die für eine erfolgreiche Unternehmensführung notwendig sind.
- Sie ein Unternehmen in Brandenburg gründen oder festigen möchten.
- Ihr Betrieb als Kleinst-, Klein- oder Mittelunternehmen (KMU) gilt.
- Sie eine Finanzierung für Investitionen oder Betriebsmittel benötigen.
- Sie einen zinsgünstigen Kredit oder eine Bürgschaft zur Absicherung suchen.
- Ihr Vorhaben einem der förderfähigen Branchen zugeordnet werden kann (z.B. Handwerk, Handel, Dienstleistungen, produzierendes Gewerbe).
- Sie ein Großunternehmen sind.
- Ihr Vorhaben außerhalb des Landes Brandenburg liegt.
- Sie einen reinen Zuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung suchen.
- Sie bereits vor der Antragstellung mit Ihrem Vorhaben begonnen haben.
Was wird gefördert?
Die Brandenburg GO Förderung unterstützt eine breite Palette von Vorhaben. Dazu gehören in der Regel Investitionen in Anlagevermögen wie Maschinen, Gebäude oder Betriebsausstattung. Auch Betriebsmittel, die für den Start oder die Festigung des Unternehmens notwendig sind, können finanziert werden. Dies umfasst beispielsweise Warenlager, Marketingmaßnahmen oder Personalkosten in der Anlaufphase. Die genaue Abgrenzung der förderfähigen Kosten ist der detaillierten Förderrichtlinie zu entnehmen. Da keine konkreten Förderhöhen oder Quoten im amtlichen Datensatz enthalten sind, empfehlen wir Ihnen, die aktuellen Bedingungen direkt in der Richtlinie zu prüfen, da diese je nach Modul und Aufruf variieren können.
So läuft der Antrag
- Beratung und Vorbereitung – Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Hausbank auf, um Ihr Vorhaben zu besprechen und die Möglichkeiten der Brandenburg GO Förderung zu prüfen.
- Antragstellung über die Hausbank – Der Antrag wird in der Regel über Ihre Hausbank bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht. Ihre Hausbank unterstützt Sie bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen.
- Prüfung und Bewilligung – Die ILB prüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit und entscheidet über die Gewährung des Kredits oder der Bürgschaft.
- Auszahlung und Umsetzung – Nach positiver Entscheidung und Abschluss der Verträge können die Mittel ausgezahlt und Ihr Vorhaben umgesetzt werden.
Eckdaten der Brandenburg GO Förderung
| Förderart | Kredit, Bürgschaft |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
| Region | Brandenburg |
| Status | antragsoffen (laufend prüfen) |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur Brandenburg GO Förderung
Wer ist antragsberechtigt für Brandenburg GO?
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und -gründer sowie Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz im Land Brandenburg. Das Programm ist branchenoffen und spricht unter anderem das produzierende Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, freie Berufe, Gastgewerbe und die Kultur- und Kreativwirtschaft an.
Wie hoch sind die Kredite oder Bürgschaften?
Die genaue Höhe der Kredite und Bürgschaften sowie die damit verbundenen Konditionen sind nicht pauschal festgelegt. Sie hängen von Ihrem individuellen Vorhaben, der Bonität Ihres Unternehmens und der jeweils aktuellen Förderrichtlinie ab. Wir empfehlen Ihnen, die Details direkt bei Ihrer Hausbank oder der ILB zu erfragen.
Was gilt als Maßnahmebeginn bei Brandenburg GO?
Als Maßnahmebeginn gilt grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem Sie erste verbindliche Verpflichtungen eingehen, die der Umsetzung Ihres Vorhabens dienen. Dies kann beispielsweise die Unterzeichnung eines Kaufvertrags, die Bestellung von Maschinen oder der Beginn von Bauarbeiten sein. Es ist entscheidend, den Antrag vor diesem Zeitpunkt zu stellen, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.
Kann die Brandenburg GO Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung der Brandenburg GO Förderung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) entsprechen. Eine genaue Prüfung im Einzelfall durch Ihre Hausbank oder einen Förderberater ist hier unerlässlich.
Welche Branchen können von der Brandenburg GO Förderung profitieren?
Die Brandenburg GO Förderung ist branchenoffen und richtet sich an Unternehmen aus vielen Sektoren. Dazu zählen unter anderem Dienstleistungen, freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie die Land-, Forst- und Fischwirtschaft und das produzierende Gewerbe.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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