Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein laufend

GründungsExpress-Bürgschaft Schleswig-Holstein: Unternehmensfinanzierung sichern

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Bürgschaft
Region
Schleswig-Holstein
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Die GründungsExpress-Bürgschaft der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer mit einer Bürgschaft, wenn die Hausbank Sicherheiten benötigt. Sie erleichtert die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für Gründung und Festigung in Schleswig-Holstein. Die genauen Konditionen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Für viele Unternehmen, insbesondere Start-ups und kleine Betriebe, ist der Zugang zu Bankkrediten eine Herausforderung, da oft die nötigen Sicherheiten fehlen. Hier setzt die GründungsExpress-Bürgschaft Schleswig-Holstein an. Sie übernimmt einen Teil des Kreditrisikos Ihrer Hausbank und ermöglicht Ihnen so die Finanzierung wichtiger Vorhaben. Dies ist ein entscheidendes Instrument zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und zur Förderung neuer sowie bestehender kleiner und mittlerer Unternehmen in Schleswig-Holstein.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie eine Gründung oder Festigung in Schleswig-Holstein planen.
  • Ihre Hausbank für Ihr Finanzierungsvorhaben zusätzliche Sicherheiten benötigt.
  • Ihr Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder als Existenzgründerin / Existenzgründer gilt.
  • Sie Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie einen direkten Zuschuss oder zinsgünstigen Kredit suchen.
  • Ihr Unternehmen bereits über ausreichende Sicherheiten für eine Bankfinanzierung verfügt.
  • Ihr Vorhaben außerhalb Schleswig-Holsteins angesiedelt ist.
  • Sie ein Großunternehmen sind.

Was wird gefördert und wer ist antragsberechtigt?

Die Bürgschaft der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sichert Finanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel. Dies umfasst beispielsweise den Kauf von Maschinen, die Einrichtung von Geschäftsräumen oder die Finanzierung von Warenlagern. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz und Vorhaben in Schleswig-Holstein. Die Förderung richtet sich an Unternehmen aus nahezu allen Branchen, darunter Dienstleistungen, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das Produzierende Gewerbe.

So läuft der Antrag

  1. Gespräch mit Ihrer Hausbank – Klären Sie Ihren Finanzierungsbedarf und lassen Sie sich zu den Möglichkeiten eines Bankkredits beraten.
  2. Antragstellung über die Hausbank – Ihre Hausbank reicht den Bürgschaftsantrag und alle erforderlichen Unterlagen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein ein.
  3. Prüfung und Bürgschaftszusage – Die Bürgschaftsbank prüft Ihr Vorhaben und die Bonität. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie eine Bürgschaftszusage.
  4. Kreditvertrag abschließen – Nach Erhalt der Bürgschaftszusage können Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Hausbank verbindlich abschließen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag auf die Bürgschaft, bevor Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Hausbank verbindlich abschließen oder andere rechtlich bindende Verpflichtungen eingehen, die durch den Kredit finanziert werden sollen. Ein vorzeitiger Vertragsabschluss kann den Bürgschaftsanspruch ausschließen.

Eckdaten der GründungsExpress-Bürgschaft

Förderart Bürgschaft
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
Region Schleswig-Holstein
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur GründungsExpress-Bürgschaft Schleswig-Holstein

Wer kann die GründungsExpress-Bürgschaft Schleswig-Holstein beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die ihren Sitz und ihr Vorhaben in Schleswig-Holstein haben. Dies umfasst eine breite Palette von Branchen wie Dienstleistungen, Handel, Handwerk und das Produzierende Gewerbe.

Welche Kosten sind mit der Bürgschaft verbunden?

Für die Bürgschaft fällt in der Regel eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine jährliche Bürgschaftsprovision an. Die genaue Höhe dieser Kosten ist abhängig von der Bürgschaftssumme und der Risikoeinschätzung. Details dazu finden Sie in den aktuellen Konditionen der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein oder erfahren Sie bei Ihrer Hausbank.

Kann die Bürgschaft mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Ja, die GründungsExpress-Bürgschaft kann grundsätzlich mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern die jeweiligen Kumulierungsregeln eingehalten werden. Dies ist oft der Fall bei Krediten der KfW oder Landesförderinstituten, die durch eine Bürgschaft abgesichert werden. Eine individuelle Prüfung ist hier immer ratsam.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Bürgschaftsantrags?

Die Bearbeitungsdauer kann variieren, liegt aber typischerweise bei 2 bis 4 Wochen, nachdem Ihre Hausbank den vollständigen Antrag bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein eingereicht hat. Eine gute Vorbereitung der Unterlagen kann den Prozess beschleunigen.

Ähnliche Programme und weiterführende Informationen

Neben der GründungsExpress-Bürgschaft gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen in Schleswig-Holstein. Prüfen Sie auch allgemeine Bürgschaften für Unternehmen und Existenzgründer oder die Unternehmensfinanzierung für den Mittelstand. Für spezifische Investitionen könnten auch Investitionszuschüsse in Schleswig-Holstein relevant sein.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.