Land Berlin laufend

Programm für Internationalisierung (PfI-KMU): Förderung für Berliner KMU

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Berlin
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Berliner Programm für Internationalisierung (PfI-KMU) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Erschließung internationaler Märkte und der Teilnahme an Auslandsmessen. Es bietet Zuschüsse für Projekte, die die Wettbewerbsfähigkeit Berliner KMU im globalen Kontext stärken. Die genaue Förderhöhe und -quote ist der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was durch das PfI-KMU-Programm?

Das Programm für Internationalisierung (PfI-KMU) ist ein spezifisches Förderinstrument des Landes Berlin, das darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im globalen Markt zu stärken. Durch gezielte Zuschüsse werden Berliner Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, dem Dienstleistungssektor sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft bei ihren Aktivitäten im Ausland unterstützt. Die Förderung konzentriert sich auf Projekte, die die Internationalisierung vorantreiben, wie die Erschließung neuer Märkte oder die Teilnahme an internationalen Fachmessen und Ausstellungen. Das Programm hilft Ihnen, die finanziellen Hürden bei der Ausweitung Ihrer Geschäftstätigkeiten über die Landesgrenzen hinaus zu reduzieren.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Berlin ansässig ist.
  • Sie als kleines, Kleinst- oder mittleres Unternehmen (KMU) klassifiziert sind.
  • Sie Projekte zur Erschließung internationaler Märkte planen.
  • Sie an Auslands- oder internationalen Fachmessen teilnehmen möchten.
  • Ihr Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, dem Dienstleistungssektor oder der Kultur- und Kreativwirtschaft stammt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen nicht in Berlin registriert ist.
  • Sie ein Großunternehmen sind.
  • Ihr Vorhaben keine Internationalisierungsaktivitäten beinhaltet.
  • Sie bereits mit dem Projekt begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Förderfähige Kosten im Rahmen des PfI-KMU-Programms

Die genauen förderfähigen Kosten im Rahmen des Programms für Internationalisierung sind in der jeweiligen Förderrichtlinie detailliert aufgeführt und können je nach Modul und Förderaufruf variieren. Grundsätzlich werden Ausgaben unterstützt, die direkt im Zusammenhang mit der Erschließung internationaler Märkte und der Teilnahme an Ausstellungen und Messen stehen. Dazu können Kosten für Marktforschung, Beratungsleistungen, Reisekosten, Standmieten oder Werbemaßnahmen im Zielland gehören. Nicht förderfähig sind in der Regel laufende Betriebskosten oder Investitionen, die nicht direkt dem Internationalisierungsvorhaben zuzuordnen sind. Eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie in den aktuellen Programmunterlagen, die über die Förderdatenbank des Bundes zugänglich sind.

So läuft der Antrag für das Programm Internationalisierung KMU Berlin

  1. Informieren Sie sich umfassend – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Anforderungen des PfI-KMU-Programms, insbesondere bezüglich der förderfähigen Maßnahmen und Kosten.
  2. Stellen Sie den Antrag fristgerecht – Reichen Sie Ihren vollständigen Förderantrag bei der zuständigen Berliner Förderinstitution ein, bevor Sie mit Ihrem Internationalisierungsprojekt beginnen.
  3. Warten Sie den Zuwendungsbescheid ab – Starten Sie Ihr Vorhaben erst nach Erhalt des positiven Bescheids, um Ihren Förderanspruch nicht zu verlieren.
  4. Führen Sie das Projekt durch – Setzen Sie Ihr Internationalisierungsvorhaben gemäß den bewilligten Plänen und der Richtlinie um.
  5. Reichen Sie den Verwendungsnachweis ein – Dokumentieren Sie alle Ausgaben und Projektergebnisse und legen Sie diese fristgerecht vor.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Programms für Internationalisierung (PfI-KMU)

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Berlin
Region Berlin
Zielgruppe Kleine, Kleinst- und mittlere Unternehmen (KMU)
Status antragsoffen (laufend prüfen)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum Programm für Internationalisierung (PfI-KMU)

Wer kann das PfI-KMU-Programm beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine, Kleinst- und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Berlin, die Projekte zur Internationalisierung oder zur Teilnahme an internationalen Messen planen. Dies umfasst Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, dem Dienstleistungssektor sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Wie hoch ist die Förderung im PfI-KMU-Programm?

Die genaue Förderhöhe und -quote ist der aktuellen Förderrichtlinie des Programms zu entnehmen. Das PfI-KMU-Programm vergibt Zuschüsse, deren Konditionen je nach Förderaufruf und Projektart variieren können. Eine konkrete Bezifferung ist ohne Kenntnis der Richtlinie nicht möglich.

Was sind förderfähige Maßnahmen?

Förderfähig sind Maßnahmen, die der Erschließung internationaler Märkte dienen oder die Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Ausland unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Marktanalyse, Beratungsleistungen, Reisekosten zu Geschäftspartnern im Ausland oder die Miete von Messeständen.

Kann das PfI-KMU-Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung von Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Bestimmungen und den spezifischen Regeln der jeweiligen Förderprogramme. Es ist entscheidend, dies im Vorfeld mit dem Fördergeber abzuklären und im Antrag transparent anzugeben, um eine Überförderung zu vermeiden.

Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?

Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie mit Ihrem Internationalisierungsprojekt bereits begonnen haben (z. B. durch Vertragsunterzeichnung oder verbindliche Bestellung), bevor der Förderantrag eingereicht wurde, erlischt in der Regel der Anspruch auf Förderung.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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