Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) laufend prüfen

Förderung für internationale Wasserstoffprojekte (Modul 1) – Die Chancen der Nationalen Wasserstoffstrategie nutzen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Das Modul 1 der Förderung internationale Wasserstoffprojekte unterstützt Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen beim Aufbau globaler Wertschöpfungsketten für grünen Wasserstoff. Ziel ist die Etablierung von Import- und Exportpartnerschaften. Spezifische Förderhöhen und Quoten sind in den jeweiligen Förderaufrufen und Richtlinien definiert.

Im Rahmen der fortgeschriebenen Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) internationale Wasserstoffprojekte. Modul 1 konzentriert sich auf die Vorbereitung und Umsetzung von Projekten, die zur Etablierung einer globalen Wasserstoffwirtschaft beitragen. Dies umfasst die Entwicklung von Produktionsstätten im Ausland, den Transport nach Deutschland und die Nutzung in der deutschen Industrie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen, Ihre Hochschule oder Forschungseinrichtung ein internationales Wasserstoffprojekt plant.
  • Sie Wertschöpfungsketten für grünen Wasserstoff zwischen Deutschland und Partnerländern aufbauen möchten.
  • Ihr Vorhaben zur Nationalen Wasserstoffstrategie beiträgt und die Energiewende vorantreibt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt keinen internationalen Bezug hat oder ausschließlich Projekte im Inland ohne externen Partner geplant sind.
  • Ihr Fokus nicht auf grünem Wasserstoff oder dessen Derivaten liegt.

Förderfähige Kosten für internationale Wasserstoffprojekte

Die förderfähigen Kosten umfassen typischerweise Ausgaben, die direkt mit der Vorbereitung und Umsetzung des internationalen Wasserstoffprojekts in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise Studien, Planungsleistungen, Investitionen in Infrastruktur oder Anlagen im Partnerland sowie Transport- und Logistikkosten. Die genauen Details und die Anerkennungsfähigkeit der Kosten sind der spezifischen Förderrichtlinie des jeweiligen Aufrufs zu entnehmen.

So läuft der Antrag für die Förderung internationale Wasserstoffprojekte

  1. Richtlinie prüfen – Informieren Sie sich über die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Anforderungen des Moduls 1 sowie eventueller aktueller Förderaufrufe auf der Webseite des BMWE oder in der Förderdatenbank des Bundes.
  2. Projektkonzept entwickeln – Erstellen Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die internationalen Partner, die technischen Aspekte, die Wirtschaftlichkeit und den Beitrag zur Nationalen Wasserstoffstrategie darlegt.
  3. Antragstellung – Reichen Sie Ihren Förderantrag fristgerecht über das vorgesehene elektronische Portal oder bei der zuständigen Behörde ein. Beachten Sie die Einreichungsfristen.
  4. Bewilligung – Nach erfolgreicher Prüfung und positiver Bewertung Ihres Vorhabens erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den detaillierten Förderkonditionen.
  5. Projektdurchführung & Verwendungsnachweis – Setzen Sie Ihr Projekt gemäß den Vorgaben und dem Zeitplan um. Legen Sie anschließend die erforderlichen Verwendungsnachweise vor, um die Auszahlung der Fördermittel zu sichern.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

<h2 style="color:#16242E;border-Eckdaten

Förderart Zuschuss
Förderquote nicht pauschal festgelegt (siehe Richtlinie)
Höchstbetrag nicht pauschal festgelegt (siehe Richtlinie)
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Region Bund
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Förderung internationale Wasserstoffprojekte

Wer ist antragsberechtigt für die Förderung internationaler Wasserstoffprojekte Modul 1?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die internationale Projekte im Bereich grüner Wasserstoff planen und umsetzen möchten.

Wie hoch ist die Förderung für internationale Wasserstoffprojekte Modul 1?

Spezifische Förderhöhen und -quoten sind im amtlichen Datensatz nicht pauschal festgelegt. Sie sind den jeweiligen Förderaufrufen und der detaillierten Förderrichtlinie zu entnehmen, da diese je nach Art des Vorhabens und des Moduls variieren können. Eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich.

Welche Arten von Projekten werden im Modul 1 der Wasserstoffförderung unterstützt?

Das Modul 1 konzentriert sich auf Projekte, die der Etablierung globaler Wertschöpfungsketten für grünen Wasserstoff dienen, von der Produktion im Ausland bis zum Transport und der Nutzung in Deutschland. Dies umfasst Vorbereitung und Umsetzung entsprechender Vorhaben.

Kann das Modul 1 mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Regelungen der Förderrichtlinie. Eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall ist unerlässlich, um Doppel- oder Überförderungen zu vermeiden.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund bei der Förderung internationaler Wasserstoffprojekte?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist ein unzureichender Nachweis des internationalen Bezugs oder des Beitrags zur deutschen Nationalen Wasserstoffstrategie. Auch unvollständige Antragsunterlagen oder ein vorzeitiger Maßnahmebeginn können zum Ausschluss führen. Achten Sie auf die präzise Einhaltung aller Vorgaben.

Ähnliche Förderprogramme

Neben der Förderung internationale Wasserstoffprojekte im Modul 1 gibt es weitere Möglichkeiten, Ihre Wasserstoff- und Klimaschutzprojekte zu unterstützen:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.