Land Hamburg (i.d.R. IFB Hamburg) laufend

Hamburg Digital Check: Zuschuss für Ihre digitale Transformation

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Hamburg
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Der Hamburg Digital Check unterstützt kleine, mittlere und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründer in Hamburg bei Digitalisierungsvorhaben. Sie erhalten einen Zuschuss für Beratungsleistungen und die Umsetzung digitaler Projekte. Die genaue Förderhöhe ist der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Der Hamburg Digital Check ist ein Förderprogramm des Landes Hamburg, das speziell darauf abzielt, die digitale Transformation von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen voranzutreiben. Das Programm stellt Zuschüsse für externe Beratungsleistungen und Investitionen in digitale Technologien bereit. Es richtet sich an Betriebe aus einer Vielzahl von Branchen, darunter Dienstleistungen, Handwerk, Handel und das produzierende Gewerbe.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen oder Ihre Existenzgründung in Hamburg ansässig ist.
  • Sie ein kleines, mittleres oder Kleinstunternehmen führen.
  • Sie Beratungsbedarf oder konkrete Investitionspläne im Bereich Digitalisierung haben.
  • Ihr Vorhaben in Branchen wie Dienstleistungen, Handel, Handwerk oder dem produzierenden Gewerbe angesiedelt ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen seinen Hauptsitz außerhalb Hamburgs hat.
  • Sie kein kleines, mittleres oder Kleinstunternehmen sind.
  • Ihr Digitalisierungsvorhaben nicht den Kriterien der Förderrichtlinie entspricht.

Der Hamburg Digital Check fördert in der Regel Kosten für externe Beratungsleistungen, die auf die Analyse des Digitalisierungsbedarfs, die Entwicklung von Strategien oder die Auswahl geeigneter Technologien abzielen. Darüber hinaus können, je nach Programmmodul, auch Investitionen in Hard- und Software, die zur Umsetzung digitaler Projekte notwendig sind, förderfähig sein. Dazu gehören beispielsweise Lösungen für E-Commerce, IT-Sicherheit, Cloud-Anwendungen oder die Einführung von KI-Technologien. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Ausgaben finden Sie in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag für den Hamburg Digital Check

  1. Informieren Sie sich – Prüfen Sie die aktuellen Förderrichtlinien des Hamburg Digital Check, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben und Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllen.
  2. Antrag vorbereiten – Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen, wie Projektbeschreibung, Kostenplan und Unternehmensdaten.
  3. Antrag einreichen – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag über das vom Fördergeber vorgegebene Portal oder Formular ein.
  4. Prüfung und Bescheid – Der Fördergeber prüft Ihren Antrag. Bei positivem Bescheid erhalten Sie eine Zusage über die Förderung.
  5. Umsetzung und Nachweis – Setzen Sie Ihr Digitalisierungsvorhaben um und reichen Sie anschließend die Verwendungsnachweise ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.
Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Hamburg (i.d.R. IFB Hamburg)
Region Hamburg
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zum Hamburg Digital Check

Wer kann den Hamburg Digital Check beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründungen mit Sitz in Hamburg. Dies umfasst Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor, Handel, Handwerk, Gastgewerbe, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem produzierenden Gewerbe.

Welche Digitalisierungsvorhaben werden gefördert?

Der Hamburg Digital Check fördert Beratungsleistungen zur Digitalisierung sowie, je nach Modul, auch die Umsetzung konkreter digitaler Projekte. Dazu gehören Investitionen in Hard- und Software, die die digitale Transformation Ihres Unternehmens vorantreiben, wie beispielsweise im Bereich E-Commerce, IT-Sicherheit oder Künstliche Intelligenz.

Wie hoch ist die Förderung beim Hamburg Digital Check?

Die genaue Förderhöhe und -quote ist der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen und kann je nach Modul und Art des Vorhabens variieren. Eine pauschale Aussage ist ohne Kenntnis der Richtlinie nicht möglich.

Kann der Hamburg Digital Check mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Die Kumulierungsfähigkeit mit anderen Förderprogrammen hängt von den spezifischen Beihilferegeln des Hamburg Digital Checks und der anderen Programme ab. In der Regel ist eine Kumulierung möglich, solange die beihilferechtlichen Höchstgrenzen (z. B. De-minimis-Verordnung) nicht überschritten werden. Details hierzu finden Sie in der Förderrichtlinie.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Das bedeutet, dass Unternehmen bereits mit ihrem Digitalisierungsvorhaben begonnen haben (z. B. durch Auftragserteilung oder Kauf von Komponenten), bevor der Förderantrag offiziell eingereicht und bewilligt wurde. Achten Sie daher unbedingt auf die korrekte Reihenfolge.

Ähnliche Förderprogramme

Neben dem Hamburg Digital Check gibt es weitere Programme, die Ihre Digitalisierungsvorhaben unterstützen können:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Stand 2025-09-18. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.