Junges Wohnen Förderung Sachsen-Anhalt: Zuschüsse für studentisches und Auszubildenden-Wohnen
Das Land Sachsen-Anhalt stärkt mit der „Richtlinie Junges Wohnen“ gezielt den sozialen Wohnungsbau im Bereich studentisches und Auszubildenden-Wohnen. Ziel ist es, bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen zu schaffen. Die Förderung richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, um die Wohnsituation in den Hochschul- und Ausbildungsstandorten zu verbessern.
- Sie als Kommune, Unternehmen oder Privatperson in Sachsen-Anhalt Wohnraum für Studierende oder Auszubildende schaffen möchten.
- Ihr Vorhaben den Neubau, Umbau oder die Modernisierung von entsprechenden Wohnformen umfasst.
- Sie eine nachhaltige Verbesserung der Wohnsituation für junge Menschen anstreben.
- Ihr Projekt nicht primär dem studentischen oder Auszubildenden-Wohnen dient.
- Ihr Vorhaben außerhalb von Sachsen-Anhalt liegt.
- Sie bereits mit der Maßnahme begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde.
Förderfähige Maßnahmen und Kosten
Die Richtlinie Junges Wohnen unterstützt vielfältige Projekte im Bereich des sozialen Wohnungsbaus für junge Menschen. Förderfähig sind in der Regel:
- Der Neubau von Wohnheimen oder Wohngemeinschaften für Studierende und Auszubildende.
- Der Umbau und die Modernisierung bestehender Gebäude zu entsprechenden Wohnformen.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Barrierefreiheit im Rahmen dieser Projekte.
Die genauen förderfähigen Kosten und eventuelle Deckelungen sind in der detaillierten Förderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt beschrieben.
So läuft der Antrag für die Junges Wohnen Förderung Sachsen-Anhalt
- Informationsbeschaffung: Studieren Sie die aktuelle „Richtlinie Junges Wohnen“ des Landes Sachsen-Anhalt sorgfältig.
- Antragstellung: Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der zuständigen Stelle in Sachsen-Anhalt ein. Achten Sie auf alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
- Prüfung und Bewilligung: Ihr Antrag wird geprüft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Projektumsetzung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.
- Verwendungsnachweis: Nach Abschluss des Projekts ist ein detaillierter Verwendungsnachweis einzureichen.
Eckdaten der Förderung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Sachsen-Anhalt |
| Region | Sachsen-Anhalt |
| Status | antragsoffen (laufend prüfen) |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Junges Wohnen Förderung Sachsen-Anhalt
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen (unabhängig von der Größe) sowie private Investoren, die Wohnraum für Studierende oder Auszubildende in Sachsen-Anhalt schaffen oder modernisieren möchten.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die konkrete Höhe des Zuschusses sowie die Förderquote sind der aktuellen Förderrichtlinie „Junges Wohnen“ des Landes Sachsen-Anhalt zu entnehmen, da diese von verschiedenen Faktoren des Projekts abhängen können. Eine pauschale Angabe ist hier nicht möglich.
Was ist der „Maßnahmebeginn“ und warum ist er wichtig?
Der Maßnahmebeginn ist der Zeitpunkt, an dem Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Dies kann bereits die Beauftragung von Planungsleistungen oder die Unterzeichnung eines Liefervertrags sein. Es ist entscheidend, den Förderantrag vor diesem Zeitpunkt zu stellen, da ansonsten der Förderanspruch in der Regel erlischt.
Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden und unterliegt den beihilferechtlichen Vorgaben. Details dazu finden Sie ebenfalls in der offiziellen Förderrichtlinie oder durch eine Beratung.
Welche Branchen profitieren besonders?
Primär profitieren Akteure aus dem Dienstleistungssektor, insbesondere solche, die im Bereich Wohnungsbau oder Immobilienentwicklung tätig sind und sich auf die Zielgruppe Studierende und Auszubildende konzentrieren.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 20.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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