ELR-Kombi-Darlehen: Finanzierung für Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg
Das ELR-Kombi-Darlehen richtet sich an Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg, die im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) investieren. Es dient der Finanzierung von Vorhaben in Branchen wie Dienstleistungen, produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Gastgewerbe, Tourismus und freie Berufe. Die genauen Konditionen und die Höhe der Unterstützung sind abhängig von den jeweiligen Modulen und Förderaufrufen des ELR-Programms.
- Ihr Unternehmen in Baden-Württemberg ansässig ist und im ländlichen Raum investiert.
- Sie zu den Kleinst-, Klein- oder mittleren Unternehmen gehören.
- Ihr Vorhaben die Ziele des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) unterstützt.
- Sie eine langfristige Finanzierung für Ihre Investition suchen.
- Ihr Unternehmen außerhalb Baden-Württembergs oder nicht im ländlichen Raum angesiedelt ist.
- Ihr Vorhaben nicht mit den Zielen des ELR-Programms vereinbar ist.
- Sie ein Großunternehmen sind.
- Sie ausschließlich einen Investitionszuschuss ohne Darlehensanteil suchen.
Förderfähige Kosten und Investitionen
Das ELR-Kombi-Darlehen dient der Finanzierung von Investitionen, die im Rahmen der ELR-Basisförderung als förderfähig anerkannt werden. Dazu gehören in der Regel:
- Investitionen in Gebäude, Produktionsanlagen und Betriebsausstattung.
- Modernisierungs- und Erweiterungsvorhaben.
- Kosten für die Umnutzung von Gebäuden.
- Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Die genauen Kriterien für die Förderfähigkeit der Kosten sind in den jeweiligen Förderrichtlinien des ELR-Programms festgelegt und müssen von Ihrem Vorhaben erfüllt werden.
So läuft der Antrag für das ELR-Kombi-Darlehen
- Beratung und Vorprüfung: Nehmen Sie Kontakt mit der L-Bank oder einem regionalen Ansprechpartner auf, um Ihr Vorhaben vorab zu besprechen und die grundsätzliche Förderfähigkeit prüfen zu lassen.
- Antragstellung: Stellen Sie den Antrag auf das ELR-Kombi-Darlehen über die L-Bank. Dies erfolgt in der Regel parallel oder nach der Antragstellung für die ELR-Basisförderung.
- Prüfung und Bewilligung: Ihr Antrag wird von der L-Bank geprüft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Darlehensvertrag.
- Auszahlung und Verwendungsnachweis: Nach Vertragsabschluss und Projektfortschritt erfolgt die Auszahlung des Darlehens. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
Eckdaten des ELR-Kombi-Darlehens
| Förderart | Kredit |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg) |
| Region | Baden-Württemberg (ländlicher Raum) |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zum ELR-Kombi-Darlehen
Wer kann das ELR-Kombi-Darlehen beantragen?
Antragsberechtigt sind Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die im ländlichen Raum investieren und deren Vorhaben die Ziele des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) erfüllen.
Was ist ein Kombi-Darlehen?
Ein Kombi-Darlehen wie das ELR-Kombi-Darlehen ist eine Finanzierungsform, die in der Regel eine Basisförderung (oft ein Zuschuss) mit einem zinsgünstigen Darlehen verknüpft. Im Falle des ELR kann es mit der ELR-Basisförderung kombiniert werden, um ein höheres Gesamtfinanzierungsvolumen zu erreichen.
Kann man ELR und KfW kombinieren?
Die Kombinierbarkeit von ELR-Fördermitteln mit anderen Programmen wie denen der KfW oder BAFA muss im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich ist eine Kumulierung von Fördermitteln möglich, solange die beihilferechtlichen Höchstgrenzen nicht überschritten werden und die jeweiligen Förderrichtlinien dies zulassen. Eine spezialisierte Förderberatung kann hier Klarheit schaffen.
Gibt es feste Förderquoten oder Höchstbeträge?
Die Förderhöhen und -quoten für das ELR-Kombi-Darlehen sind nicht pauschal festgelegt, da sie von den jeweiligen Modulen, der Art des Vorhabens und den jährlichen Förderaufrufen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum abhängen. Verbindliche Informationen finden Sie in den aktuellen Förderrichtlinien der L-Bank und des ELR-Programms.
Ähnliche Förderprogramme
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.