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Wissenstransfer im Agrarsektor: Förderung für Modell- und Demonstrationsvorhaben

Geprüft am 13.07.2026
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Bundesförderung für Wissenstransfer im Agrarsektor unterstützt Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie weitere Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Verbände. Die genaue Förderhöhe ist der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was? Die Förderung im Überblick

Mit dem Programm „Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer im Agrarsektor“ unterstützt der Bund Projekte, die innovative Lösungen für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft entwickeln und verbreiten. Ziel ist es, neue Erkenntnisse und Technologien praxisnah zu erproben und deren Anwendung in der Breite zu fördern. Dies trägt maßgeblich zur nachhaltigen Entwicklung des Agrarsektors bei.

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie öffentliche Einrichtungen und Verbände. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe und Quote sich nach dem spezifischen Vorhaben und den jeweiligen Aufrufen richtet. Eine konkrete Förderhöhe ist nicht pauschal festgelegt und muss der aktuellen Richtlinie entnommen werden.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Unternehmen, eine Forschungseinrichtung, Hochschule, öffentliche Einrichtung oder ein Verband im Agrarsektor sind.
  • Sie ein innovatives Modell- oder Demonstrationsvorhaben planen, das den Wissens- und Technologietransfer fördert.
  • Ihr Projekt sich auf die Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft konzentriert.
  • Sie neue Erkenntnisse praxisnah erproben und verbreiten möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zum Agrarsektor aufweist.
  • Sie ausschließlich Grundlagenforschung ohne Anwendungsbezug betreiben möchten.
  • Sie bereits mit dem Projekt begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde.
  • Ihr Projekt nicht dem Wissenstransfer dient.

Welche Kosten sind förderfähig?

Die förderfähigen Kosten umfassen in der Regel Ausgaben, die direkt mit der Durchführung des Modell- oder Demonstrationsvorhabens und dem Wissenstransfer im Agrarsektor verbunden sind. Dazu zählen Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten sowie Ausgaben für externe Dienstleistungen. Die genaue Definition der förderfähigen Kosten und eventuelle Obergrenzen sind der jeweils aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen. Es ist essenziell, dass alle Ausgaben klar dem geförderten Projekt zugeordnet werden können und wirtschaftlich sowie sparsam erfolgen.

So läuft der Antrag

  1. Richtlinie prüfen: Informieren Sie sich detailliert über die aktuelle Förderrichtlinie und eventuelle spezifische Förderaufrufe.
  2. Projektkonzept entwickeln: Erstellen Sie ein überzeugendes Konzept für Ihr Modell- oder Demonstrationsvorhaben, das die Ziele und den Beitrag zum Wissenstransfer klar darstellt.
  3. Antragsunterlagen zusammenstellen: Bereiten Sie alle erforderlichen Formulare, Kalkulationen und Nachweise vor.
  4. Antrag einreichen: Senden Sie Ihren vollständigen Antrag fristgerecht an die zuständige Bewilligungsstelle.
  5. Bewilligung abwarten: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Region Bund (Bundesweit)
Zielgruppe Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände
Status laufend prüfen
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Häufige Fragen zu Wissenstransfer im Agrarsektor

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie öffentliche Einrichtungen und Verbände mit Projekten im Agrarsektor.

Wie hoch ist die Förderung für Wissenstransfer im Agrarsektor?

Die genaue Förderhöhe und die Förderquote sind nicht pauschal festgelegt, da sie von der Art und dem Umfang des Vorhabens sowie dem jeweiligen Förderaufruf abhängen. Maßgeblich sind die Angaben in der aktuellen Förderrichtlinie.

Welche Arten von Vorhaben werden unterstützt?

Das Programm fördert Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie weitere Maßnahmen, die dem Wissens- und Technologietransfer im Agrarsektor dienen. Dies umfasst Projekte zur Erprobung und Verbreitung innovativer Lösungen für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.

Gibt es spezielle Fristen oder Aufrufe?

Das Programm ist zwar grundsätzlich aktiv, die konkrete Antragstellung erfolgt jedoch oft im Rahmen spezifischer Förderaufrufe mit festen Fristen. Es ist wichtig, die Förderdatenbank des Bundes und die Webseite des BMEL regelmäßig auf aktuelle Aufrufe zu prüfen.

Was bedeutet ‚Maßnahmebeginn‘ in diesem Kontext?

Der ‚Maßnahmebeginn‘ ist der Zeitpunkt, zu dem erste verbindliche Verpflichtungen für das Vorhaben eingegangen werden, z. B. durch eine Bestellung oder einen Liefervertrag. Der Antrag auf Förderung muss zwingend vor diesem Zeitpunkt gestellt werden, da sonst der Förderanspruch erlischt.

Ähnliche Förderprogramme für den Agrarsektor

Neben dieser Förderung gibt es weitere Programme für die Land- und Forstwirtschaft sowie den Umweltschutz. Prüfen Sie beispielsweise die Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft oder allgemeine Investitionszuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe. Auch auf Länderebene existieren oft spezifische Agrar- und Umweltförderungen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 30.07.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.