EP PerMed: Förderung Personalisierte Medizin Herz-Kreislauf
Die Europäische Partnerschaft PerMed (Personalised Medicine) fokussiert sich auf die Förderung innovativer Projekte im Bereich der personalisierten Medizin. Ziel ist es, maßgeschneiderte Präventions-, Diagnose- und Therapieansätze für Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- und Nierenerkrankungen zu entwickeln. Diese Zuschussförderung richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren, die gemeinsam an interdisziplinären Forschungsvorhaben arbeiten.
Details zur EP PerMed Personalisierten Medizin
- Ihr Unternehmen oder Ihre Forschungseinrichtung im Bereich Personalisierte Medizin aktiv ist.
- Sie innovative Projekte zu Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- oder Nierenerkrankungen planen.
- Sie an einer Kooperation mit nationalen und internationalen Partnern interessiert sind.
- Sie die Entwicklung neuer Präventions- und Therapieansätze vorantreiben möchten.
- Sie ausschließlich eine Investitionsförderung für Maschinen suchen.
- Ihr Projekt keinen direkten Bezug zur Personalisierten Medizin hat.
- Sie die Förderung für bereits begonnene Vorhaben einsetzen möchten.
- Ihre Einrichtung nicht zu den genannten antragsberechtigten Kategorien gehört.
Die EP PerMed Personalisierte Medizin fördert in der Regel Kosten, die direkt mit dem Forschungsprojekt in Verbindung stehen. Dazu zählen typischerweise Personalkosten für wissenschaftliches und technisches Personal, Sachkosten für Materialien, Geräte und Verbrauchsgüter sowie Reisekosten für Projektpartner und Konferenzen. Auch Kosten für die Auftragsvergabe an Dritte (z. B. für spezifische Analysen) können förderfähig sein. Die genauen förderfähigen Ausgaben und deren Obergrenzen sind den detaillierten Aufrufen und der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.
So läuft der Antrag
- Programmaufruf prüfen – Informieren Sie sich über den aktuellen Call der EP PerMed und die spezifischen Themenschwerpunkte.
- Projektentwicklung – Erarbeiten Sie ein detailliertes Forschungsvorhaben, das den Zielen der Personalisierten Medizin entspricht.
- Konsortium bilden – Suchen Sie geeignete nationale und internationale Partner für Ihr Verbundprojekt.
- Antragsstellung – Reichen Sie Ihren Projektvorschlag fristgerecht über das dafür vorgesehene Portal des Fördergebers ein.
- Bewilligung abwarten – Nach positiver Bewertung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bund |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur EP PerMed Förderung Personalisierte Medizin
Wer kann die EP PerMed Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Das Programm ist auf Verbundprojekte ausgelegt, die eine Zusammenarbeit verschiedener Akteure erfordern.
Wie hoch ist die Förderquote oder der Höchstbetrag?
Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern variieren je nach spezifischem Aufruf, Projektart und Antragsteller. Verbindliche Angaben finden Sie in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie oder den Bekanntmachungen des Fördergebers.
Welche Projekte werden konkret gefördert?
Gefördert werden Forschungsprojekte zum Thema Personalisierte Medizin, insbesondere für Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- und Nierenerkrankungen. Die Projekte sollen innovative Ansätze zur Prävention, Diagnose und Therapie in diesen Bereichen entwickeln.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist, dass das Projekt nicht exakt den thematischen Schwerpunkten des jeweiligen Aufrufs entspricht oder der Antrag nach dem offiziellen Maßnahmebeginn gestellt wurde. Auch unzureichende Konsortien oder mangelnde wissenschaftliche Qualität können zur Ablehnung führen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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