L-Bank laufend

Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie in Baden-Württemberg

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Baden-Württemberg
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie der L-Bank fördert Unternehmen aller Größen in Baden-Württemberg. Es kombiniert einen zinsgünstigen Kredit mit einem Zuschuss für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Die genaue Förderhöhe und -quote sind den jeweiligen Richtlinien zu entnehmen.

Das Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie ist ein zentrales Förderinstrument des Landes Baden-Württemberg, das darauf abzielt, Unternehmen bei der Transformation hin zu mehr Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien zu unterstützen. Es richtet sich an eine breite Palette von Unternehmen – vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen – in verschiedenen Branchen wie Dienstleistungen, Freien Berufen, Gastgewerbe, Handel, Handwerk und dem Produzierenden Gewerbe. Die L-Bank, die Förderbank des Landes, stellt hierbei eine Kombination aus zinsgünstigem Darlehen und einer zusätzlichen Klimaprämie als Zuschuss bereit. Dies ermöglicht es Ihnen, notwendige Investitionen in moderne Technologien und Anlagen zu tätigen, die sowohl Ihre Betriebskosten senken als auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Baden-Württemberg ansässig ist.
  • Sie in energieeffiziente Maßnahmen oder erneuerbare Energien investieren möchten.
  • Sie ein Kleinst-, kleines, mittleres oder Großunternehmen sind.
  • Sie eine Kombination aus zinsgünstigem Kredit und Zuschuss suchen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs liegt.
  • Sie ausschließlich einen reinen Zuschuss ohne Darlehen suchen.
  • Ihr Investitionszweck nicht im Bereich Energieeffizienz oder erneuerbare Energien liegt.

Förderfähige Kosten und Investitionen

Das Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie zielt auf Investitionen ab, die einen konkreten Beitrag zur Energieeffizienz oder zur Nutzung erneuerbarer Energien leisten. Dazu können beispielsweise Maßnahmen zur Wärmedämmung, die Anschaffung energieeffizienter Maschinen und Anlagen, der Einbau von Blockheizkraftwerken, Photovoltaikanlagen oder die Umstellung auf ressourcenschonende Produktionsprozesse gehören. Die genaue Definition der förderfähigen Kosten und Investitionen ist in der jeweiligen Förderrichtlinie der L-Bank detailliert beschrieben. Es ist entscheidend, dass Ihr Vorhaben diese Kriterien erfüllt, um eine erfolgreiche Förderung zu gewährleisten.

So läuft der Antrag für das Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie

  1. Beratung und Antragstellung: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Diese ist Ihr erster Ansprechpartner und begleitet Sie durch den Antragsprozess bei der L-Bank.
  2. Prüfung und Bewilligung: Die L-Bank prüft Ihren Antrag und die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens. Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  3. Umsetzung des Vorhabens: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie mit der Umsetzung Ihrer Investitionen beginnen.
  4. Auszahlung und Verwendungsnachweis: Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach den vereinbarten Konditionen. Anschließend reichen Sie einen Verwendungsnachweis über die erfolgte Investition ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie

Förderart Kredit, Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber L-Bank
Region Baden-Württemberg
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie

Wer kann das Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen (Kleinst-, kleine, mittlere und Großunternehmen) mit Sitz oder Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg. Dies umfasst Betriebe aus dem Dienstleistungssektor, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk und dem Produzierenden Gewerbe.

Was wird mit der Klimaprämie gefördert?

Die Klimaprämie ist ein Zuschussbestandteil des Darlehens und fördert Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien. Beispiele hierfür sind energieeffiziente Produktionsanlagen, Heizungssanierungen, Dämmmaßnahmen oder die Installation von Photovoltaikanlagen.

Wie hoch ist die Förderung und welche Konditionen gelten?

Die genaue Förderhöhe und -quote sowie die Konditionen des Darlehens (z. B. Zinssätze, Laufzeiten) sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach den aktuellen Förderrichtlinien der L-Bank. Eine detaillierte Übersicht finden Sie im Merkblatt der L-Bank und auf der offiziellen Programmseite.

Kann das Kombi-Darlehen mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung des Kombi-Darlehens mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Bestimmungen und den spezifischen Kumulierungsregeln der L-Bank. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit Ihrer Hausbank und der L-Bank abzuklären, um den Förderanspruch nicht zu gefährden.

Was ist der häufigste Fehler beim Antrag?

Der häufigste Fehler ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Das bedeutet, wenn Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben beginnen (z. B. einen verbindlichen Liefervertrag unterzeichnen), bevor Ihr Förderantrag bei der L-Bank eingegangen ist, kann dies zum vollständigen Ausschluss der Förderung führen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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