Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen | Bund
Wer bekommt was beim Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen?
Das Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen richtet sich an Akteure, die Vorhaben in den Bereichen themenspezifische Forschung und Innovation, Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung umsetzen. Antragsberechtigt sind Unternehmen von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände.
Die Förderung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen. Da konkrete Förderquoten und Höchstbeträge je nach Förderschwerpunkt und Einzelaufruf variieren, sind die exakten Konditionen der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.
- Sie ein Forschungs- oder Innovationsprojekt im Bereich nachhaltiger und erneuerbarer Ressourcen planen.
- Ihr Standort in Deutschland liegt und die Projektergebnisse einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.
- Sie als Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen, Forschungseinrichtung oder Hochschule agieren.
- Das Vorhaben bereits vor der Antragstellung und Bewilligung begonnen wurde.
- Es sich um rein kommerzielle Standardinvestitionen ohne Forschungs- oder Innovationsgehalt handelt.
- Die formalen Kriterien des jeweiligen Förderaufrufs nicht erfüllt werden.
Förderfähige Gegenstände und Maßnahmen
Gefördert werden Projekte und Entwicklungsarbeiten, die der Verwertung und Nutzung nachhaltiger erneuerbarer Ressourcen dienen. Dazu zählen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, Personalausgaben für Projektbeteiligte sowie sach- und ausschnittsbezogene Projektkosten. Die genauen förderfähigen Ausgabenkategorien werden in den spezifischen Bekanntmachungen geregelt – siehe Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag ab
- Vorhabenskizze erstellen: Prüfen Sie die aktuellen Förderaufrufe und reichen Sie eine erste Skizze oder den formalen Antrag beim zuständigen Projektträger ein.
- Antragsprüfung und Bewilligung: Nach positiver Begutachtung erfolgt die detaillierte Antragstellung und die Erteilung des Zuwendungsbescheids.
- Projektdurchführung und Verwendungsnachweis: Führen Sie das Projekt gemäß der Bewilligung durch und erbringen Sie den abschließenden Nachweis über die Mittelverwendung.
Eckdaten im Überblick
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergebiet | Bundesweit |
| Förderhöhe / Quote | siehe Förderrichtlinie |
| Zielgruppe | Unternehmen (Kleinst-, kleine, mittlere, große Unternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände |
| Branchen | Produzierendes Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen (FAQ) zum Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
Wer ist für das Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher Größe (von Kleinstunternehmen bis Großunternehmen), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.
Wie hoch ist die Förderquote oder die maximale Förderhöhe?
Die genaue Förderhöhe und Förderquote sind im Basis-Datensatz nicht starr festgelegt, sondern variieren je nach Modul, Antragsteller und Förderaufruf – siehe Förderrichtlinie.
Welche Branchen können Anträge stellen?
Das Programm richtet sich insbesondere an Akteure aus dem produzierenden Gewerbe sowie der Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag muss zwingend vor dem offiziellen Maßnahmebeginn eingereicht und bewilligt werden. Prüfen Sie bezüglich spezifischer Fristen die aktuellen Stichtage – siehe Förderrichtlinie.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 08.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.