Land Hessen laufend prüfen

Förderrichtlinie Berufliche Bildung Hessen: Details & Antrag

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Zielgruppe
bildungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderrichtlinie Berufliche Bildung des Landes Hessen gewährt Zuschüsse für Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Bildungseinrichtungen, Kommunen sowie Privatpersonen in Hessen. Die konkrete Förderhöhe hängt vom jeweiligen Förderaufruf ab – siehe Förderrichtlinie.

Wer erhält die Förderung und was wird gefördert?

Die Förderrichtlinie Berufliche Bildung richtet sich an ein breites Spektrum an Akteuren im Bundesland Hessen. Dazu gehören Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen ebenso wie Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Einzelpersonen. Gefördert werden Vorhaben und Schulungsangebote zur Weiterentwicklung der beruflichen Qualifikation sowie zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsstruktur.

Die Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen. Da Förderquoten und maximale Fördersummen je nach konkretem Förderaufruf und Projektmodul variieren, richtet sich die konkrete finanzielle Ausgestaltung stets nach den Vorgaben der jeweiligen Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Unternehmen, eine Bildungseinrichtung oder eine Kommune mit Sitz oder Vorhaben in Hessen sind.
  • Sie Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen planen, die den Kriterien der Förderrichtlinie entsprechen.
  • Der Förderantrag vor dem Beginn des geplanten Vorhabens gestellt wird.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Vorhaben außerhalb von Hessen umgesetzt werden soll.
  • Die Bildungsmaßnahme bereits vor der Bewilligung beziehungsweise Antragstellung begonnen wurde.
  • Das Projekt nicht den spezifischen Vorgaben der aktuellen Aufrufe entspricht.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderbereich Aus Weiterbildung
Förderhöhe / Quote je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Hessen
Region Hessen
Zielgruppe Unternehmen (alle Größen), Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Privatpersonen
Status laufend prüfen

So läuft der Antrag ab

  1. Richtlinie & Kriterien prüfen: Informieren Sie sich über die aktuellen Aufrufe und inhaltlichen Schwerpunkte im Land Hessen.
  2. Antrag vor Beginn einreichen: Reichen Sie den Förderantrag bei der zuständigen bewilligenden Stelle ein, bevor Sie Verträge schließen.
  3. Bewilligung abwarten: Starten Sie mit der Bildungsmaßnahme erst, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt oder der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt wurde.
  4. Verwendungsnachweis führen: Reichen Sie nach Abschluss der Qualifizierung alle Nachweise fristgerecht ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag zwingend vor Beginn des Vorhabens. Der rechtliche Abschluss von Verträgen vor der Genehmigung gilt förderrechtlich als vorzeitiger Beginn und führt in der Regel zum Verlust des Anspruchs.
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Förderrichtlinie Berufliche Bildung

Wer ist im Rahmen dieser Richtlinie antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereine und Privatpersonen mit Vorhaben in Hessen.

Wie hoch fällt die Aus- und Weiterbildungsförderung aus?

Die genaue Höhe und Quote der Zuschüsse hängen vom jeweils gewählten Modul sowie von den spezifischen Vorgaben der Förderrichtlinie ab – siehe Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag ist immer vor dem offiziellen Maßnahmebeginn bei der zuständigen Stelle im Land Hessen einzureichen.

Kann das Programm mit anderen Mitteln kombiniert werden?

Ob eine Kumulierung mit anderen Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln zulässig ist, richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Richtlinie und den beihilferechtlichen Rahmenbedingungen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 07.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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