ÖPNV Förderung Niedersachsen: Klimaschonende Fahrzeuge
Wer bekommt was? Gegenstand und Ziel der Förderung
Das Land Niedersachsen fördert gezielt die Modernisierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Ziel der Maßnahme ist die Reduzierung von Emissionen und der Ausbau eines umweltfreundlichen Nahverkehrsangebots im Bundesland.
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Dienstleistungssektors (insbesondere Verkehrsunternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen in Niedersachsen. Die Zuschussförderung richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen.
- Sie als Verkehrsunternehmen oder Verband im niedersächsischen ÖPNV tätig sind.
- Sie Investitionen in klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeugantriebe planen.
- Das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
- Ihr Betriebssitz oder Einsatzgebiet außerhalb von Niedersachsen liegt.
- Es sich um reinen Güterverkehr oder privaten Individualverkehr handelt.
- Die Maßnahme bereits vor Antragstellung vertraglich gebunden wurde.
Förderfähige Maßnahmen und Förderhöhe
Im Rahmen des Programms werden Anschaffungen und Umrüstungen von Fahrzeugen mit umweltfreundlichen und klimaschonenden Antriebssystemen sowie zugehörige Mobilitätsangebote im ÖPNV bezuschusst. Die konkrete Förderhöhe und Förderquote hängen vom jeweiligen Förderaufruf und dem spezifischen Modul ab – siehe Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag für die ÖPNV Förderung Niedersachsen
- Projektplanung & Fördercheck: Prüfen Sie die spezifischen Anforderungen der aktuellen Richtlinie und klären Sie die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.
- Antragstellung: Reichen Sie den Förderantrag mit allen Nachweisen bei der zuständigen Bewilligungsstelle des Landes Niedersachsen ein.
- Bewilligung abwarten: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides oder einer ausdrücklichen Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns dürfen Verträge geschlossen werden.
- Umsetzung & Verwendungsnachweis: Nach Beschaffung oder Umsetzung weisen Sie die zweckentsprechende Mittelverwendung nach.
| Offizieller Programmname | Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im ÖPNV |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen (Dienstleistungen), Verbände / Vereinigungen |
| Unternehmensgröße | Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zur ÖPNV Förderung Niedersachsen
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen, Dienstleistungsunternehmen sowie Verbände und Vereinigungen in Niedersachsen. Die Unternehmensgröße reicht von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Investitionen in klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge im ÖPNV sowie der Ausbau nachhaltiger Mobilitätsangebote.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderhöhe und Förderquote richten sich nach dem jeweiligen Aufruf und Modul – siehe Förderrichtlinie.
Darf das Vorhaben vor der Antragstellung begonnen werden?
Nein. Der Antrag muss zwingend vor dem Eingehen von Verpflichtungen (z. B. Kauf- oder Lieferverträgen) gestellt werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 05.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.