Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) laufend prüfen

Young Innovators Förderung: Messeteilnahme für Start-ups

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Die Young Innovators Förderung bezuschusst die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Existenzgründer. Die genaue Förderhöhe und Förderquote richten sich nach der aktuellen Richtlinie – siehe Förderrichtlinie.

Mit dem Förderprogramm unterstützt der Bund den Markteintritt und den Exporterfolg junger, innovativer Unternehmen. Durch Gemeinschaftsstände auf ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland erhalten Start-ups und Kleinstunternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte und Dienstleistungen einem internationalen Fachpublikum zu präsentieren.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein kleines Unternehmen oder eine Existenzgründerin / ein Existenzgründer mit Sitz in Deutschland sind.
  • Sie neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland präsentieren möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen die Kriterien für kleine Unternehmen gemäß EU-Definition überschreitet.
  • Die gewünschte Messe nicht im offiziellen Messeprogramm des Bundes gelistet ist.

Förderfähige Aufwendungen im Rahmen der Young Innovators Förderung

Gefördert werden Ausgaben für die Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf ausgewählten deutschen Leitmessen. Dazu gehören typischerweise Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstands sowie verbundene Aufwendungen – siehe Förderrichtlinie für spezifische Vorgaben der jeweiligen Messe.

So läuft die Antragstellung ab

  1. Messeauswahl prüfen: Vergewissern Sie sich, dass die Zielmesse im aktuellen Förderkatalog enthalten ist.
  2. Antrag vorbereiten: Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen über den zuständigen Durchführungsorganisator vor Messebeginn ein.
  3. Bewilligung abwarten: Nach Prüfung durch den Fördergeber erhalten Sie den Bescheid über die Zuschussgewährung.
  4. Messeauftritt durchführen: Präsentieren Sie Ihre Innovationen am ausgewiesenen Gemeinschaftsstand.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Der Antrag muss zwingend vor Beginn der jeweiligen Maßnahme gestellt werden. Bereits verbindlich gebuchte Standflächen vor der Antragstellung können den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Region Bundesweit (Deutschland)
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Young Innovators Förderung

Wer gilt als antragsberechtigt für das Programm?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz in Deutschland, die innovative Produkte oder Dienstleistungen auf ausgewählten internationalen Leitmessen präsentieren möchten.

Welche Branchen können die Förderung nutzen?

Das Programm steht Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistungen, Handwerk, produzierendes Gewerbe sowie Kultur- und Kreativwirtschaft offen.

Wo finde ich die aktuellen Konditionen und Fristen?

Die genauen Förderquoten, Höchstbeträge und einzuhaltenden Fristen entnehmen Sie direkt der offiziellen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kann die Young Innovators Förderung mit anderen Hilfen kombiniert werden?

Ob eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Messe zulässig ist, bestimmt die jeweilige Richtlinie unter Berücksichtigung des europäischen Beihilferechts.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 05.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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