BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) laufend prüfen

Umbau Tierhaltung Förderung: Investive Vorhaben (2024–2030)

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Umbau Tierhaltung Förderung des Bundes unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei investiven Vorhaben zur tiergerechten Haltung. Gefördert werden bauliche und technische Anpassungen als Zuschuss. Förderhöhen und Quoten richten sich nach den Bestimmungen der aktuellen Förderrichtlinie.

Wer bekommt was? Einordnung der Redaktion

Mit der Förderung des Umbaus der Tierhaltung unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland bei der Umstellung auf besonders tiergerechte Haltungsformen. Das Förderprogramm richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft. Der Zuschuss dient der Teilfinanzierung von baulichen Investitionen und technischen Anlagen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen in Deutschland führen
  • Sie investive Maßnahmen für eine tiergerechtere Haltung planen
  • Das Vorhaben noch nicht begonnen wurde
✗ Eher nicht, wenn
  • Die bauliche Maßnahme bereits vor Antragstellung vertraglich vergeben wurde
  • Ihr Betrieb nicht der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft angehört

Förderfähige Gegenstände und Kosten

Gefördert werden investive Maßnahmen, die der qualitativen Weiterentwicklung der Nutztierhaltung dienen. Konkrete Förderfähigkeiten, etwaige Obergrenzen sowie individuelle Zuschussquoten sind in den entsprechenden Modulen der Förderrichtlinie festgelegt. Die konkreten Beträge entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie.

So läuft die Antragstellung

  1. Prüfung der Förderkriterien – Abgleich der geplanten Investition mit der BMEL-Richtlinie.
  2. Antragseinreichung – Einreichung aller geforderten Unterlagen vor Beginn des Vorhabens.
  3. Bewilligung abwarten – Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der Umsetzung begonnen werden.
  4. Verwendungsnachweis – Nachweis der fristgerechten Mittelverwendung gemäß Bestimmungen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Investitionsmaßnahme. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn (z. B. durch Ausführung oder Lieferverträge) führt in der Regel zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)
Region Bundesweit (Bund)
Zielgruppe Unternehmen (Kleinst, Kleine, Mittlere und Großunternehmen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft)
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur Umbau Tierhaltung Förderung

Wer ist für das Programm antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen aller Größenklassen aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft mit Sitz in Deutschland.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die genaue Förderquote und der Höchstbetrag richten sich nach den Bestimmungen der aktuellen Förderrichtlinie – siehe Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor dem Beginn des investiven Vorhabens gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn schließt die Förderung in der Regel aus.

Welche Investitionen sind förderfähig?

Gefördert werden investive Vorhaben sowie technische und bauliche Anpassungen für eine besonders tiergerechte Haltung gemäß BMEL-Förderrichtlinie.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 05.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.