Denkmalschutz Sonderprogramm Rheinland-Pfalz: Förderung
Über das Denkmalschutz Sonderprogramm Rheinland-Pfalz
Das Denkmalschutz Sonderprogramm Rheinland-Pfalz dient dem Schutz und der Instandsetzung von denkmalgeschützten Bauwerken und Objekten in der Region. Es fördert Investitionen, die zur langfristigen Sicherung von national oder regional bedeutenden Kulturdenkmälern beitragen. Anträge können von kommunalen Trägern, privaten Eigentümern, Vereinen sowie Unternehmen eingereicht werden.
- Sie Eigentümer oder Träger eines anerkannten Kulturdenkmals in Rheinland-Pfalz sind.
- Sie eine substanzerhaltende oder restauratorische Maßnahme planen.
- Die Gesamtfinanzierung des Projekts unter Einbindung von Eigenmitteln gesichert ist.
- Mit der Sanierungsmaßnahme bereits vor der Antragstellung begonnen wurde.
- Es sich um gewöhnliche Instandhaltungs- oder Neubauarbeiten ohne Denkmalbezug handelt.
- Keine Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden vorliegt.
Förderfähige Gegenstände und Kosten
Gefördert werden insbesondere Aufwendungen, die unmittelbar der Erhaltung, Sicherung und Konservierung der historischen Bausubstanz dienen. Ausgaben für reine Modernisierungen ohne denkmalpflegerischen Mehrwert sind in der Regel nicht förderfähig.
- Restaurierung von Fassaden, Dächern und historischen Tragwerken
- Konservierung wertvoller Innenausstattungen und Wandfassungen
- Substanzschonende Maßnahmen zur statischen Sicherung
Weitere Informationen zu verwandten Programmen finden Sie in unseren Übersichten zur Investitionsförderung, zur Regionalförderung sowie zu Projekten der Städtebauförderung.
So läuft das Antragsverfahren
- Fachliche Abstimmung: Stimmen Sie das geplante Projekt frühzeitig mit der zuständigen unteren und oberen Denkmalschutzbehörde ab.
- Antragstellung: Reichen Sie die Antragsunterlagen inklusive Kosten- und Finanzierungsplan fristgerecht bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein.
- Bewilligung und Durchführung: Warten Sie den offiziellen Zuwendungsbescheid ab, bevor Sie Aufträge erteilen oder Verträge unterzeichnen.
- Verwendungsnachweis: Nach Abschluss der Maßnahme weisen Sie die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nach.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie / Aufruf |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie / Aufruf |
| Fördergeber | Land Rheinland-Pfalz / BKM |
| Region | Rheinland-Pfalz |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zum Denkmalschutz Sonderprogramm Rheinland-Pfalz
Wer ist für das Denkmalschutz Sonderprogramm Rheinland-Pfalz antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen aller Größenklassen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände, Vereine, Existenzgründende sowie Privatpersonen mit Projekten in Rheinland-Pfalz.
Wie hoch ist die Förderung im Denkmalschutz Sonderprogramm Rheinland-Pfalz?
Die konkrete Förderhöhe und Förderquote sind im amtlichen Stammdatensatz nicht pauschal beziffert. Sie richten sich nach der jeweiligen Einzelmaßnahme und den Bestimmungen der aktuellen Förderrichtlinie beziehungsweise des Aufrufs.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Fördermaßnahme gestellt und bewilligt werden. Vorzeitige Auftragsvergaben oder Baubeginne schließen eine Förderung in der Regel aus.
Welche Objekte werden gefördert?
Gefördert werden anerkannt denkmalgeschützte Bauwerke, Ensembles und Objekte in Rheinland-Pfalz, deren Erhalt von besonderer kultureller oder regionaler Bedeutung ist.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 05.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.