Praxisleuchttürme Zivile Sicherheit: BMBF-Förderung im Überblick
Was ist die BMBF-Förderung Praxisleuchttürme Zivile Sicherheit?
Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist Teil der zivilen Sicherheitsforschung des Bundes. Es zielt darauf ab, praxistaugliche Innovationen und Forschungsergebnisse zur Erhöhung der gesellschaftlichen Resilienz in der Bundesrepublik Deutschland schnellstmöglich in den Einsatz zu bringen. Gefördert werden Verbund- und Einzelvorhaben im Rahmen spezifischer Bekanntmachungen.
- Sie als Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung oder öffentliche Stelle an zivilen Sicherheitslösungen arbeiten.
- Sie eine praxisnahe Demonstration oder Validierung im Rahmen eines Leuchtturmprojekts anstreben.
- Ihr Vorhaben bundesweit ausgerichtet ist.
- Es sich um rein kommerzielle Standardinvestitionen ohne Forschungs- oder Innovationsgehalt handelt.
- Das Projekt vor der Bewilligung des Antrags bereits begonnen wurde.
Förderfähige Kosten und Konditionen
Die finanzielle Unterstützung erfolgt als nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Förderfähige Ausgaben richten sich nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) bzw. Kostenbasis (AZK) des BMBF.
- Förderart: Zuschuss
- Förderquote & Höchstbetrag: Je nach Antragstellerkategorie (KMU, Großunternehmen, Forschungseinrichtungen) und Modul unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie.
- Antragsberechtigt: Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen.
So läuft der Antrag für Praxisleuchttürme Zivile Sicherheit
- Bekanntmachung prüfen: Die Antragstellung erfolgt im Rahmen spezifischer Förderaufrufe über den beauftragten Projektträger.
- Projektskizze einreichen: In der Regel wird in einer ersten Stufe eine fachliche Projektskizze vorgelegt.
- Formalantrag stellen: Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
- Bewilligung abwarten: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit der Umsetzung begonnen werden.
Eckdaten im Überblick
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bundesweit (Deutschland) |
| Zielgruppe | Unternehmen (alle Größen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen |
| Status | laufend prüfen (themenspezifische Aufrufe) |
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Häufige Fragen zu den Praxisleuchttürmen Zivile Sicherheit
Wer ist für die Förderinitiative Praxisleuchttürme Zivile Sicherheit antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie öffentliche Einrichtungen in Deutschland.
Wie hoch ist die Förderung bei den Praxisleuchttürmen Zivile Sicherheit?
Die genaue Förderquote und die maximale Fördersumme sind je nach Bekanntmachung und Art des Antragstellers unterschiedlich geregelt. Genaue Angaben finden Sie in der jeweiligen Förderrichtlinie des BMBF.
Welche Themen werden im Rahmen des Programms gefördert?
Gefördert werden zivile Sicherheitslösungen, die einen Beitrag zu einer resilienten Gesellschaft leisten und den Praxistransfer von Forschungsergebnissen demonstrieren.
Wann müssen die Anträge eingereicht werden?
Die Einreichung erfolgt in der Regel im Rahmen zeitlich befristeter Themenaufrufe und Fristen. Es wird empfohlen, die aktuellen Bekanntmachungen laufend zu prüfen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 03.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.