Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) laufend prüfen

Afrika-CIRR: Staatliche Exportkreditförderung für Afrika

Geprüft am 16.06.2026
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Bund
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Förderprogramm Afrika-CIRR bietet deutschen Unternehmen bundesweit eine zinsgünstige Kreditfinanzierung für Exportgeschäfte nach Afrika. Die Förderung richtet sich an Unternehmen aller Größenklassen aus dem produzierenden Gewerbe, dem Handel sowie dem Dienstleistungssektor – genaue Konditionen siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was bei der Afrika-CIRR Exportförderung?

Mit der Maßnahme Afrika-CIRR unterstützt der Bund deutsche Unternehmen bei der Absicherung und Refinanzierung von Exporten in afrikanische Märkte. Das Instrument setzt auf günstige Zinskonditionen gemäß den internationalen CIRR-Standards (Commercial Interest Reference Rate), um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Lieferanten im afrikanischen Zielmarkt nachhaltig zu stärken.

Antragsberechtigt sind Unternehmen im gesamten Bundesgebiet – unabhängig von der Unternehmensgröße. Das Angebot steht Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen offen. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen und Handel. Konkrete Förderhöhen, Zinssätze und Kreditlaufzeiten richten sich nach dem jeweiligen Einzelgeschäft – siehe Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als deutsches Unternehmen Lieferungen oder Dienstleistungen nach Afrika exportieren
  • Sie eine zinsgünstige Kreditfinanzierung zur Durchführung Ihres Auslandsgeschäfts suchen
  • Ihr Unternehmen dem produzierenden Gewerbe, Handel oder Dienstleistungssektor angehört
✗ Eher nicht, wenn
  • Reine Inlandsprojekte ohne Bezug zum Export nach Afrika finanziert werden sollen
  • Ein verlorener Investitionszuschuss statt eines Förderkredits angestrebt wird

Voraussetzungen und Förderbereich

Die Unterstützung fällt in den Förderbereich Außenwirtschaft. Zweck der Regelung ist die Erleichterung von Exportgeschäften in afrikanische Bestellerstaaten durch verlässliche und planbare Finanzierungsbedingungen.

Da Kreditvolumen und Ausgestaltung von der jeweiligen Transaktion abhängen, enthält der amtliche Datensatz keine pauschalen Betragsobergrenzen. Einzelheiten zur Beantragung sowie den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie des Fördergebers.

So läuft der Antrag bei Afrika-CIRR

  1. Vorhabensprüfung: Abstimmung der Finanzierungsstruktur Ihres Exportgeschäfts mit dem zuständigen Mandatar bzw. Fördergeber.
  2. Antragstellung: Fristgerechte Einreichung der Unterlagen vor Beginn der Fördermaßnahme.
  3. Zusage und Abwicklung: Nach positiver Evaluation erfolgt die Kreditbewilligung zu den festgelegten CIRR-Konditionen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag zwingend vor dem förderrechtlichen Maßnahmebeginn bzw. dem rechtsverbindlichen Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Bereits begonnene Vorhaben sind in der Regel von der Förderung ausgeschlossen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Kredit
Förderbereich Außenwirtschaft
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Region Bundesweit
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu Afrika-CIRR

Wer ist bei der Afrika-CIRR Förderung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Deutschland unabhängig von ihrer Unternehmensgröße. Dies betrifft Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen der Branchen produzierendes Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Welche Förderart bietet das Programm Afrika-CIRR?

Das Programm stellt eine Kreditfinanzierung für Exportvorhaben nach Afrika zur Verfügung, um Auslandsgeschäfte planbar abzusichern.

Wie hoch sind Kreditsumme und Förderquote?

Konkrete Zahlen zu Mindest- oder Höchstbeträgen sowie Quoten sind im amtlichen Datensatz nicht enthalten – siehe Förderrichtlinie des Gebers.

Wann muss der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss zwingend vor dem förderrelevanten Maßnahmebeginn beziehungsweise dem rechtsverbindlichen Vertragsschluss eingereicht werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 02.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.