Pflege-Azubi-Richtlinie Thüringen: Zuschuss für Pflege-Azubis aus Drittstaaten
Wer erhält Förderung durch die Pflege-Azubi-Richtlinie?
Die Pflege-Azubi-Richtlinie des Freistaats Thüringen unterstützt die gezielte Nachwuchssicherung im Gesundheits- und Sozialwesen. Das Programm wendet sich an Träger von Pflegeeinrichtungen, Unternehmen, Verbände, Vereinigungen sowie Bildungseinrichtungen in Thüringen, die Auszubildende aus Drittstaaten für eine qualifizierte Pflegeausbildung gewinnen möchten.
Gefördert werden Vorhaben in den Förderbereichen Gesundheit, Soziales sowie Aus- und Weiterbildung. Die administrative Abwicklung erfolgt über den Freistaat Thüringen.
- Sie ein Unternehmen, einen Verband oder eine Bildungseinrichtung in Thüringen betreiben.
- Sie Pflege-Auszubildende aus Drittstaaten gewinnen und integrieren wollen.
- Sie Maßnahmen im Bereich Gesundheit, Soziales oder Aus- und Weiterbildung umsetzen.
- Ihr Betrieb nicht im Freistaat Thüringen ansässig ist.
- Das Vorhaben bereits vor der offiziellen Antragstellung begonnen wurde.
- Kein Bezug zur Ausbildung von Kräften aus Drittstaaten besteht.
Förderfähige Gegenstände und Förderart
Die Hilfe wird als finanzieller Zuschuss bereitgestellt. Gegenstand der Förderung sind Aufwendungen im Rahmen der Rekrutierung und Ausbildung von Pflege-Nachwuchskräften aus Nicht-EU-Staaten.
Da Förderquoten und maximale Beträge je nach Modul oder Förderaufruf variieren können, sind konkrete Finanzierungsdaten der jeweils aktuellen Richtlinie zu entnehmen.
So läuft die Antragstellung
- Vorbereitung: Projektkonzeption erstellen und Fördervoraussetzungen prüfen.
- Antragstellung: Förderantrag vor Maßnahmebeginn bei der zuständigen Bewilligungsstelle in Thüringen einreichen.
- Bewilligung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids Verträge schließen und Projekt starten.
- Nachweis: Nach Abschluss des Vorhabens den Verwendungsnachweis erbringen.
Eckdaten des Förderprogramms
| Offizieller Name | Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie) |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Freistaat Thüringen |
| Geltungsbereich | Thüringen |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen, Verbände, Bildungseinrichtungen |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur Pflege-Azubi-Richtlinie
Wer ist nach der Pflege-Azubi-Richtlinie antragsberechtigt?
Anträge stellen können kleine, mittlere und große Unternehmen, Bildungseinrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die im Bereich der Pflege ausbilden.
Wie hoch ist die Förderung durch die Pflege-Azubi-Richtlinie?
Die Förderhöhe und Förderquote sind im amtlichen Grunddatensatz nicht als Festbetrag hinterlegt. Die genauen Finanzierungskonditionen richten sich nach den Bestimmungen der aktuellen Förderrichtlinie Thüringen.
Welche Voraussetzungen gelten für den Antrag?
Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Auszubildenden aus einem Drittstaat stammen und die Maßnahme den Förderbereichen Gesundheit, Soziales oder Aus- und Weiterbildung zuzuordnen ist. Der Antrag muss vor Beginn des Projekts vorliegen.
Lassen sich die Mittel mit anderen Förderungen kombinieren?
Ob eine Kumulierung mit weiteren öffentlichen Hilfen zulässig ist, hängt von den jeweiligen beihilferechtlichen Vorgaben ab. Einzelheiten sind der offiziellen Richtlinie des Landes Thüringen zu entnehmen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 02.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.