Sächsische Aufbaubank (SAB) laufend_pruefen

SAB Sachsenkredit Energie und Speicher: Zinsgünstiger Kredit

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Sachsen
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Der Sachsenkredit Energie und Speicher der Sächsischen Aufbaubank (SAB) finanziert Investitionen in Erneuerbare Energien und Energiespeichersysteme im Freistaat Sachsen. Der Förderbaustein richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Privatpersonen, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen. Die Kreditkonditionen richten sich nach den jeweils aktuellen Bestimmungen der Förderrichtlinie.

Wer bekommt den Sachsenkredit Energie und Speicher?

Der Förderkredit der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unterstützt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt im Rahmen des Programms Sachsenkredit Energie und Speicher sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition mit Betriebsstätte in Sachsen. Darüber hinaus können auch Privatpersonen, Verbände, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen Anträge für förderfähige Energieprojekte im Freistaat einreichen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als KMU, Privatperson, Verein oder öffentliche Einrichtung in Sachsen investieren.
  • Sie Maßnahmen im Bereich Erneuerbare Energien oder moderne Speichertechnologien umsetzen.
  • Der Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der SAB eingeht.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Projekt außerhalb des Freistaates Sachsen realisiert werden soll.
  • Großunternehmen eine Finanzierung ohne KMU-Status suchen.
  • Verträge oder Bestellungen bereits vor Antragsstellung verbindlich abgeschlossen wurden.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Kredit
Förderbereich Energieeffizienz, Erneuerbare Energien
Förderhöhe / Quote – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB)
Region Sachsen (Freistaat)
Zielgruppe KMU (Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen), Privatpersonen, Vereine, öffentliche Einrichtungen
Status laufend prüfen

So läuft die Antragstellung für den SAB Sachsenkredit

  1. Vorhabensplanung & Erstberatung: Ermitteln Sie den genauen Investitionsbedarf für Ihr Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz oder Erneuerbare Energien.
  2. Antragstellung vor Maßnahmebeginn: Reichen Sie den Förderantrag über die Sächsische Aufbaubank (SAB) beziehungsweise Ihre Hausbank ein, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge unterzeichnen.
  3. Prüfung & Zusage: Nach erfolgreicher kreditwirtschaftlicher und förderrechtlicher Prüfung erhalten Sie die Darlehenszusage.
  4. Umsetzung & Nachweis: Rufen Sie den Kredit gemäß Bau- oder Lieferfortschritt ab und erbringen Sie nach Projektabschluss die erforderlichen Verwendungsnachweise.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Kreditantrag unbedingt vor Beginn des Vorhabens. Der früheste Maßnahmebeginn ist in den Vergabebestimmungen der SAB geregelt. Bereits der Abschluss eines rechtsverbindlichen Liefer- oder Werkvertrages kann als vorzeitiger Maßnahmebeginn gewertet werden und zum Ausschluss der Förderung führen.
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Häufige Fragen zum SAB Sachsenkredit Energie und Speicher

Wer kann den Kredit bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen?

Antragsberechtigt sind gemäß amtlichen Vorgaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Ebenso können Privatpersonen, Verbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen das Programm in Anspruch nehmen.

Welche Vorhaben werden im Detail unterstützt?

Gefördert werden Investitionen im Förderbereich Energieeffizienz sowie Maßnahmen im Bereich Erneuerbare Energien und moderne Speichersysteme.

Wo erhalte ich nähere Informationen zur genauen Förderhöhe?

Da die konkreten Konditionen und Zinssätze vom jeweiligen Modul und Aufruf abhängen, entnehmen Sie die aktuellen Details direkt der offiziellen Förderrichtlinie oder erfragen Sie diese bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Kann der Kredit mit anderen Förderungen in Sachsen kombiniert werden?

Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln ist unter Einhaltung der geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen grundsätzlich zu prüfen. Detaillierte Auskünfte erteilt die SAB im Rahmen der Antragstellung für Vorhaben in Sachsen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.