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Neubauförderung Mietwohnraum Bremen: Kredit & Zuschuss

Geprüft am 2026-08-26
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Bremen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Neubauförderung Mietwohnraum im Land Bremen unterstützt die Erstellung und Bereitstellung von Mietwohnungen. Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen aller Größen sowie Verbände und Vereine durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse. Details zu Förderquoten und Konditionen richten sich nach den Bestimmungen der Förderrichtlinie.

Wer bekommt was? Einordnung der Neubauförderung Mietwohnraum

Das Land Bremen fördert die investive Schaffung von Mietwohnraum, um den Wohnungsmarkt nachhaltig zu entlasten und bezahlbare Mietwohnungen bereitzustellen. Die Finanzierung erfolgt über ein strukturiertes System aus zinsgünstigen Krediten und direkten Zuschüssen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen aller Größenklassen (von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen) sowie Vereine und Verbände mit Projekten im Bundesland Bremen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie neuen Mietwohnraum im Bundesland Bremen schaffen oder errichten möchten.
  • Sie als Privatperson, Unternehmen oder Verband das Bauvorhaben vorhabenbezogen umsetzen.
  • Der Antrag vor Beginn der Baumaßnahme und Vertragsschluss gestellt wird.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Bauvorhaben außerhalb des Bundeslandes Bremen realisiert wird.
  • Mit den Baumaßnahmen bereits vor der Antragsgenehmigung begonnen wurde.
  • Reine Eigennutzung ohne Schaffung von Mietwohnraum geplant ist.

Förderfähige Gegenstände und Voraussetzungen

Im Rahmen des Programms werden Investitionen zur Erstellung und Modernisierung von Mietwohnraum berücksichtigt. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen typischerweise Baukosten, Planungsleistungen und weitere investive Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wohnungsneubau. Die konkreten Förderhöhen, Zinskonditionen und Tilgungszuschüsse variieren je nach Fördermodul – siehe Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag ab

  1. Projektplanung & Ersteinschätzung: Ermitteln Sie den Investitionsbedarf und prüfen Sie die Einhaltung der Vorgaben der Landesrichtlinie Bremen.
  2. Antragstellung vor Maßnahmebeginn: Reichen Sie den vollständigen Förderantrag bei der zuständigen Stelle vor Abschluss von Liefer- und Ausführungsverträgen ein.
  3. Bewilligung & Umsetzung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids bzw. der Genehmigung kann mit dem Neubau begonnen werden.
  4. Verwendungsnachweis: Nach Fertigstellung belegen Sie die fristgerechte und ordnungsgemäße Mittelverwendung.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn beachten: Stellen Sie den Förderantrag zwingend vor Beginn der Bautätigkeit oder dem Abschluss rechtsverbindlicher Verträge. Ein vorzeitiger Beginn führt zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Kredit, Zuschuss
Förderbereich Wohnungsbau Modernisierung
Förderhöhe / Quote je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Bremen
Region Bremen
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Häufige Fragen zur Neubauförderung Mietwohnraum

Wer kann die Neubauförderung Mietwohnraum beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen jeder Größe (von Kleinstunternehmen bis Großunternehmen) sowie Verbände und Vereine, die Mietwohnraum im Bundesland Bremen schaffen.

Welche Förderarten stehen zur Verfügung?

Die Unterstützung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten und direkten Zuschüssen. Konkrete Zinskonditionen und Zuschusshöhen entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie.

Wie hoch ist die maximale Förderquote?

Die konkreten Quoten und Höchstbeträge hängen vom jeweiligen Modul ab – siehe Förderrichtlinie.

Darf mit dem Bau vor der Bewilligung begonnen werden?

Nein. Der Antrag muss zwingend vor Maßnahmebeginn und vor dem Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen gestellt werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 31.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.