Exportinitiative SVI Förderung: Zuschuss für Außenwirtschaft
Wer bekommt was? Die Exportinitiative SVI im Überblick
Die Exportinitiative Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) richtet sich an Unternehmen in Deutschland, die ihre Auslandsaktivitäten im Bereich ziviler Sicherheits- und Verteidigungstechnologien ausbauen möchten. Sowohl Kleinst- und Kleinunternehmen als auch mittlere und große Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe sowie dem Dienstleistungssektor können Anträge stellen. Gefördert werden Vorhaben der Außenwirtschaft und strategische Beratungsleistungen zur Erschließung ausländischer Zielmärkte. Die genauen Förderquoten und Beträge werden in den spezifischen Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) geregelt.
- Sie als deutsches Unternehmen im produzierenden Gewerbe oder Dienstleistungsbereich tätig sind.
- Sie Außenwirtschaftsprojekte und Auslandsmarkterschließungen planen.
- Sie strategische Beratungsleistungen für den internationalen Vertrieb nutzen möchten.
- Ihr Unternehmen keinen Bezug zum Sicherheits- oder Verteidigungssektor aufweist.
- Das geplante Projekt rein auf den deutschen Binnenmarkt ausgerichtet ist.
- Die Maßnahme bereits vor Antragstellung verbindlich beauftragt wurde.
Förderfähige Schwerpunkte und Leistungen
Die Förderung zielt darauf ab, Hürden beim Markteintritt in ausländischen Zielmärkten abzubauen. Gefördert werden im Rahmen der Initiative insbesondere externe Beratungsleistungen, Markterkundungsmaßnahmen und gezielte Außenwirtschaftsaktivitäten. Da sich Gegenstand und Umfang der Zuwendungen nach dem konkreten Förderaufruf richten, müssen förderfähige Ausgaben stets anhand der aktuellen Richtlinienvorgaben abgeglichen werden.
So läuft die Antragstellung ab
- Prüfung des Förderaufrufs: Prüfen Sie die aktuellen Bekanntmachungen und spezifischen Modulvorgaben des BMWE.
- Antragsvorbereitung: Erstellen Sie eine detaillierte Projektbeschreibung inklusive Kostenkalkulation für die geplanten Beratungs- oder Marktprüfungsmaßnahmen.
- Formelle Antragstellung: Reichen Sie den Förderantrag vor Beginn aller vertraglichen Bindungen bei der zuständigen Stelle ein.
- Bewilligung und Durchführung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids starten Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens.
Eckdaten der Förderung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Außenwirtschaft, Beratung |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) |
| Geltungsbereich | Bundesweit (Deutschland) |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur Exportinitiative SVI Förderung
Wer ist für die Exportinitiative SVI antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Dienstleistungsbranche mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Sowohl Kleinst- und Kleinunternehmen als auch mittlere und große Unternehmen können gefördert werden.
Wie hoch ist die maximale Förderquote?
Die konkrete Förderquote und der Höchstbetrag sind im Basiseintrag nicht fest ausgewiesen. Sie werden im Rahmen der jeweiligen Förderaufrufe geregelt – siehe Förderrichtlinie.
Welche Vorhaben werden im Bereich Außenwirtschaft gefördert?
Gefördert werden markt vorbereitende Maßnahmen, Auslandsaktivitäten sowie strategische Beratungsleistungen zur Erschließung neuer Zielmärkte für zivile Sicherheits- und Verteidigungstechnologien.
Kann die Förderung rückwirkend beantragt werden?
Nein. Förderanträge müssen zwingend vor Beginn der jeweiligen Beratung oder Außenwirtschaftsmaßnahme gestellt und bewilligt werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 31.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.