Land Mecklenburg-Vorpommern laufend prüfen

ILERL M-V Förderung: Ländliche Entwicklung M-V

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die ILERL M-V Förderung unterstützt Kommunen, Unternehmen und Vereine bei Vorhaben zur Stärkung der ländlichen Infrastruktur und Regionalentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewährung erfolgt als finanzieller Zuschuss, wobei Förderhöhen und Quoten je nach spezifischem Teilmodul variieren – siehe Förderrichtlinie.

Mit dem Programm für die integrierte ländliche Entwicklung (ILERL M-V) fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume. Die Mittel stehen unter anderem Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Verbänden sowie Unternehmen aller Größenklassen – vom Kleinstbetrieb bis zum Großunternehmen – zur Verfügung. Gefördert werden investive und nicht-investive Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität und Wirtschaftskraft im ländlichen Raum.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Infrastruktur- oder Entwicklungsprojekt im ländlichen Raum von M-V planen.
  • Ihr Unternehmen, Ihre Kommune oder Ihr Verein antragsberechtigt ist.
  • Der Antragsbeginn zwingend vor dem Start der Maßnahme erfolgt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Vorhaben außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt wird.
  • Mit der Umsetzung, Bestellung oder Auftragsvergabe bereits begonnen wurde.

Förderbereiche der ILERL M-V Förderung

Die ILERL M-V Förderung deckt verschiedene Schwerpunkte im ländlichen Raum ab. Dazu gehören öffentliche Infrastrukturmaßnahmen, Vorhaben zur Dorferneuerung, Basisdienstleistungen sowie Projekte zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Da die konkreten Förderkonditionen, Zuschusshöhen und Förderquoten je nach Förderschwerpunkt und Förderaufruf abweichen, sind die jeweiligen Vorgaben der Förderrichtlinie maßgebend.

So läuft die Antragstellung

  1. Vorhaben planen: Prüfen Sie die Zuwendungsvoraussetzungen der aktuellen Richtlinie und stimmen Sie Ihr Projekt mit der zuständigen Bewilligungsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern ab.
  2. Antrag einreichen: Reichen Sie den vollständigen Förderantrag inklusive aller geforderten Nachweise fristgerecht vor Maßnahmebeginn ein.
  3. Bewilligung abwarten: Nach rechtlicher und fachlicher Prüfung durch die Behörde erhalten Sie den Zuwendungsbescheid und können mit der Umsetzung beginnen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn beachten: Stellen Sie Ihren Antrag unbedingt vor Beginn des Vorhabens. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn oder der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen vor Erhalt des Bewilligungsbescheids führt zum Verlust des Förderanspruchs.
Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Mecklenburg-Vorpommern
Region Mecklenburg-Vorpommern
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Häufige Fragen zur ILERL M-V Förderung

Wer ist für die ILERL M-V Förderung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind je nach Förderschwerpunkt Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereine sowie Unternehmen aller Größenklassen (einschließlich Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen) in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie hoch ist der Zuschuss bei dieser Förderung?

Die genaue Förderhöhe und Förderquote hängen vom jeweiligen Teilbereich und spezifischen Förderaufruf ab. Detaillierte Festlegungen finden sich in der aktuellen Richtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung.

Darf mit der Umsetzung vor der Genehmigung begonnen werden?

Nein. Grundsätzlich gilt, dass ein verbindlicher Beginn des Vorhabens erst nach Erhalt des offiziellen Zuwendungsbescheids oder einer Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns erfolgen darf.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung erfolgt bei den zuständigen Behörden für Landwirtschaft und ländliche Räume in Mecklenburg-Vorpommern gemäß den Vorgaben der offiziellen Richtlinie.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 30.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.