Konsortialfinanzierung Thüringen: Kredit & Bürgschaft
Wer bekommt was? Einordnung der Redaktion
Die Konsortialfinanzierung Thüringen dient der Absicherung und Umsetzung größerer Finanzierungsvorhaben in Thüringen. Wenn ein einzelner Finanzierungspartner ein Investitions- oder Betriebsmittelvorhaben nicht allein tragen kann oder möchte, schließt dieses Förderprogramm die Lücke durch eine Verteilung des Finanzierungsrisikos auf mehrere Partner.
Gefördert werden Unternehmen unterschiedlicher Größenklassen – von Kleinstunternehmen über kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis hin zu Großunternehmen. Das Instrument kombiniert Kreditkomponenten mit Bürgschaften, um die Kapitalbasis von Unternehmen nachhaltig zu stärken und Vorhaben am Wirtschaftsstandort Thüringen zu sichern.
- Ihr Betriebssitz oder ein Vorhaben im Freistaat Thüringen liegt.
- Sie eine tragfähige Unternehmensfinanzierung mit mehreren Partnern aufbauen.
- Ein erhöhter Finanzierungsbedarf über strukturierte Konsortialmodelle gedeckt werden soll.
- Kein Bezug zum Wirtschaftsstandort Thüringen besteht.
- Es sich um ein reines Sanierungsvorhaben ohne Fortführungskonzept handelt.
- Die formalen Kriterien der Förderbank beziehungsweise der Konsortialpartner nicht erfüllt werden.
Förderfähige Vorhaben und Kosten
Im Rahmen der Konsortialfinanzierung Thüringen können verschiedene finanzielle Maßnahmen begleitet werden. Dazu gehören in der Regel Investitionen in das Anlagevermögen, Betriebsmittel sowie Vorhaben zur Festigung und Erweiterung der Geschäfts- und Produktionstätigkeit im Freistaat Thüringen. Die genauen förderfähigen Tatbestände richten sich nach der jeweils gültigen Richtlinie.
Antragstellung für die Konsortialfinanzierung Thüringen
- Finanzierungsbedarf ermitteln: Erstellen Sie eine detaillierte Vorhabens- und Finanzierungsplanung für Ihr Vorhaben in Thüringen.
- Erstkontakt und Partner einbinden: Stimmen Sie die Konsortialstruktur mit Ihrer Hausbank beziehungsweise den beteiligten Finanzierungspartnern ab.
- Antrag einreichen: Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme über die zuständige Stelle beziehungsweise die beteiligte Förderbank einzureichen.
- Prüfung und Bewilligung: Nach positiver Prüfung der Unterlagen erfolgt die Ausreichung der Kredit- und Bürgschaftselemente.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Bürgschaft, Kredit |
| Förderbereich | Unternehmensfinanzierung |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Thüringen |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Konsortialfinanzierung Thüringen
Wer ist bei der Konsortialfinanzierung Thüringen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen aus Branchen wie Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem Produzierenden Gewerbe.
Welche Förderarten umfasst das Programm?
Das Programm kombiniert Instrumente wie Kredite und Bürgschaften, um Finanzierungsvorhaben in Thüringen flexibel zu strukturieren.
Wie hoch ist die maximale Förderquote?
Konkrete Prozentangaben oder Höchstbeträge sind im amtlichen Datensatz nicht enthalten – siehe Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme (z. B. Vertragsschluss) eingereicht werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 29.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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