Land Bremen laufend prüfen

Landesinvestitionsförderprogramm LIP Bremen | Unternehmensförderung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Bremen
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Landesinvestitionsförderprogramm LIP fördert betriebliche Investitionen, Beschäftigungsmaßnahmen, Regionalförderung sowie Frauenförderung im Land Bremen. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem produzierenden Gewerbe. Die konkreten Fördersätze und Höchstbeträge richten sich nach dem jeweiligen Fördermodul.

Wer bekommt die Förderung durch das Landesinvestitionsförderprogramm LIP?

Das Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Land Bremen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Unternehmensfinanzierung, Arbeit, Regionalförderung und Frauenförderung. Das Programm stellt Investitionsanreize bereit, um Arbeitsplätze zu sichern, neue Beschäftigungschancen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Wirtschaft zu stärken.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen eine Betriebsstätte im Land Bremen betreibt oder plant.
  • Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) agieren.
  • Sie Investitionen planen, die Arbeitsplätze schaffen, sichern oder Frauen fördern.
  • Ihr Vorhaben den Branchen Handwerk, Handel, Dienstleistung, Kultur-/Kreativwirtschaft oder produzierendes Gewerbe angehört.
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um ein Großunternehmen handelt, das die KMU-Kriterien überschreitet.
  • Das Investitionsvorhaben außerhalb der Freien Hansestadt Bremen durchgeführt wird.
  • Mit der Maßnahme oder Bestellung vor der Antragstellung bereits begonnen wurde.

Förderfähige Maßnahmen und Gegenstand

Die Förderung erfolgt über Investitionszuschüsse oder Kredite. Unterstützt werden Vorhaben zur betrieblichen Erweiterung, Diversifizierung sowie grundlegenden Änderung des Produktionsprozesses. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Vorhaben zur Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sowie auf Projekten der Frauenförderung im bremischen Mittelstand.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss, Kredit
Förderbereiche Unternehmensfinanzierung, Arbeit, Regionalförderung, Frauenförderung
Förderquote je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Vorhaben – siehe Förderrichtlinie
Fördergebiet Bremen (Freie Hansestadt Bremen)
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Branchen Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Kultur- & Kreativwirtschaft, Produzierendes Gewerbe
Status laufend prüfen

So läuft die Antragstellung

  1. Vorhabensplanung: Ermitteln Sie den Investitionsbedarf und klären Sie die Einhaltung der bremischen Förderkriterien.
  2. Beratung & Antragstellung: Reichen Sie den Förderantrag vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsstelle im Land Bremen ein.
  3. Bewilligung abwarten: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids oder einer ausdrücklichen Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns dürfen Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen werden.
  4. Umsetzung & Nachweis: Nach Durchführung der Maßnahme wird der Verwendungsnachweis erbracht, woraufhin die Mittel ausgezahlt werden.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie Ihren Antrag zwingend vor Beginn des Vorhabens. Der Abschluss von rechtsverbindlichen Kauf- oder Lieferverträgen vor Antragstellung führt in der Regel zum Verlust der Förderfähigkeit.
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum Landesinvestitionsförderprogramm LIP

Wer kann Anträge im Landesinvestitionsförderprogramm LIP stellen?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Land Bremen.

Welche Fördermittel stehen zur Verfügung?

Die Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen oder Krediten. Die konkrete Förderhöhe und Förderquote richten sich nach der Art des Vorhabens und den Bestimmungen der Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag für das Landesinvestitionsförderprogramm LIP eingereicht werden?

Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bereits das Eingehen von Liefer- oder Leistungsverträgen vor Antragstellung kann zur Ablehnung führen.

Welche Branchen werden gefördert?

Gefördert werden Vorhaben von Unternehmen aus den Branchen Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie produzierendes Gewerbe.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 27.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.