Landesinvestitionsförderprogramm LIP Bremen | Unternehmensförderung
Wer bekommt die Förderung durch das Landesinvestitionsförderprogramm LIP?
Das Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Land Bremen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Unternehmensfinanzierung, Arbeit, Regionalförderung und Frauenförderung. Das Programm stellt Investitionsanreize bereit, um Arbeitsplätze zu sichern, neue Beschäftigungschancen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Wirtschaft zu stärken.
- Ihr Unternehmen eine Betriebsstätte im Land Bremen betreibt oder plant.
- Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) agieren.
- Sie Investitionen planen, die Arbeitsplätze schaffen, sichern oder Frauen fördern.
- Ihr Vorhaben den Branchen Handwerk, Handel, Dienstleistung, Kultur-/Kreativwirtschaft oder produzierendes Gewerbe angehört.
- Es sich um ein Großunternehmen handelt, das die KMU-Kriterien überschreitet.
- Das Investitionsvorhaben außerhalb der Freien Hansestadt Bremen durchgeführt wird.
- Mit der Maßnahme oder Bestellung vor der Antragstellung bereits begonnen wurde.
Förderfähige Maßnahmen und Gegenstand
Die Förderung erfolgt über Investitionszuschüsse oder Kredite. Unterstützt werden Vorhaben zur betrieblichen Erweiterung, Diversifizierung sowie grundlegenden Änderung des Produktionsprozesses. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Vorhaben zur Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sowie auf Projekten der Frauenförderung im bremischen Mittelstand.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss, Kredit |
| Förderbereiche | Unternehmensfinanzierung, Arbeit, Regionalförderung, Frauenförderung |
| Förderquote | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Vorhaben – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Bremen (Freie Hansestadt Bremen) |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) |
| Branchen | Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Kultur- & Kreativwirtschaft, Produzierendes Gewerbe |
| Status | laufend prüfen |
So läuft die Antragstellung
- Vorhabensplanung: Ermitteln Sie den Investitionsbedarf und klären Sie die Einhaltung der bremischen Förderkriterien.
- Beratung & Antragstellung: Reichen Sie den Förderantrag vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsstelle im Land Bremen ein.
- Bewilligung abwarten: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids oder einer ausdrücklichen Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns dürfen Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen werden.
- Umsetzung & Nachweis: Nach Durchführung der Maßnahme wird der Verwendungsnachweis erbracht, woraufhin die Mittel ausgezahlt werden.
Unsicher, ob Ihr Investitionsvorhaben in Bremen förderfähig ist?
Nutzen Sie die kostenlose Erstprüfung. Wir analysieren Ihre geplanten Investitionen und vermitteln bei Bedarf erfahrene Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zum Landesinvestitionsförderprogramm LIP
Wer kann Anträge im Landesinvestitionsförderprogramm LIP stellen?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Land Bremen.
Welche Fördermittel stehen zur Verfügung?
Die Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen oder Krediten. Die konkrete Förderhöhe und Förderquote richten sich nach der Art des Vorhabens und den Bestimmungen der Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag für das Landesinvestitionsförderprogramm LIP eingereicht werden?
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bereits das Eingehen von Liefer- oder Leistungsverträgen vor Antragstellung kann zur Ablehnung führen.
Welche Branchen werden gefördert?
Gefördert werden Vorhaben von Unternehmen aus den Branchen Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie produzierendes Gewerbe.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 27.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.