Land Rheinland-Pfalz laufend prüfen

Landesförderprogramm REGIO: Zuschuss Rheinland-Pfalz

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Rheinland-Pfalz
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Landesförderprogramm REGIO unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in strukturschwachen Regionen in Rheinland-Pfalz mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Arbeit, Unternehmensfinanzierung und Regionalförderung. Details zu Förderhöhen und Quoten sind der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was? Die Einordnung der Redaktion

Das Förderprogramm richtet sich an wirtschaftlich tätige Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die in strukturschwachen Regionen investieren oder Arbeitsplätze sichern und schaffen wollen. Zu den antragsberechtigten Unternehmensgrößen gehören Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses. Da die genaue Förderhöhe sowie spezifische Förderquoten je nach Förderaufruf und Modul variieren, sind die konkreten Konditionen direkt der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz zu entnehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen in Rheinland-Pfalz ansässig sind.
  • Ihr Projekt in einer als strukturschwach eingestuften Region durchgeführt wird.
  • Ihr Betrieb in Branchen wie Handwerk, Dienstleistungen, Produzierendem Gewerbe, Tourismus oder Kultur- und Kreativwirtschaft tätig ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie ein Großunternehmen sind.
  • Das Vorhaben außerhalb des festgelegten Fördergebiets in Rheinland-Pfalz umgesetzt wird.
  • Der Maßnahmebeginn bereits vor der Antragstellung erfolgt ist.

Förderungsdetails und Eckdaten zum Landesförderprogramm REGIO

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergebiet Rheinland-Pfalz
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Status laufend prüfen

So läuft der Antrag

  1. Vorbereitung & Prüfung: Stellen Sie fest, ob Ihr Standort im Fördergebiet liegt und welche spezifischen Förderkriterien Ihr Projekt erfüllen muss.
  2. Antragstellung: Reichen Sie den Förderantrag vor Beginn der geplanten Investition bei der zuständigen Stelle des Landes Rheinland-Pfalz ein.
  3. Bewilligung & Umsetzung: Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids starten Sie mit der Durchführung und schließen verbindliche Verträge ab.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch komplett ausschließen.
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zum Landesförderprogramm REGIO

Wer ist für das Landesförderprogramm REGIO antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die den zugelassenen Branchen angehören.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die konkreten Förderquoten und Maximalbeträge hängen von den spezifischen Vorgaben der aktuellen Richtlinie ab – siehe Förderrichtlinie.

Gilt das Landesförderprogramm REGIO in ganz Rheinland-Pfalz?

Nein, die Förderung konzentriert sich gezielt auf als strukturschwach eingestufte Regionen innerhalb des Bundeslandes.

Darf mit dem Projekt vor der Genehmigung begonnen werden?

Nein. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme (Vorab-Vertragsabschlüsse) eingereicht und genehmigt werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 26.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.