Express-Bürgschaft Hamburg: Kreditbesicherung für KMU
Einordnung: Wer bekommt die Express-Bürgschaft Hamburg?
Mit der Express-Bürgschaft Hamburg stellt die Bürgschaftsbank Hamburg GmbH Ausfallbürgschaften für kommerzielle Kredite bereit. Das Instrument richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie freie Berufe mit Betriebsstätte oder Investitionsort in Hamburg. Es greift, wenn tragfähige Vorhaben an fehlenden oder unzureichenden Bankverfechtungen beziehungsweise Sicherheiten zu scheitern drohen.
- Sie ein KMU oder Freiberufler in Hamburg sind
- Ein Bankkredit an fehlenden Kreditsicherheiten zu scheitern droht
- Ein zukunftsfähiges betriebliches Vorhaben finanziert werden soll
- Ihr Unternehmen den Großunternehmens-Kriterien entspricht
- Der Unternehmenssitz und Investitionsort außerhalb Hamburgs liegt
- Kein Kreditbedarf bei Kreditinstituten besteht
Förderfähige Vorhaben und Verwendungszweck
Die Bürgschaft dient der Absicherung von Finanzierungen im Rahmen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung. Sie unterstützt betriebliche Investitionen, Betriebsmittel sowie weitere Finanzierungserfordernisse Hamburger Betriebe. Die exakten Bürgschaftsquoten und Höchstbeträge richten sich nach den aktuellen Vorgaben – siehe Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag ab
- Finanzierungsbedarf ermitteln – Besprechen Sie den Kreditbedarf und den Bürgschaftswunsch mit Ihrer Hausbank.
- Antragstellung durch Hausbank – Die Hausbank reicht den Bürgschaftsantrag direkt bei der Bürgschaftsbank Hamburg GmbH ein.
- Prüfung und Zusage – Die Bürgschaftsbank Hamburg prüft den Antrag im beschleunigten Express-Verfahren und erteilt bei positiver Entscheidung die Bürgschaftserklärung.
Eckdaten zur Express-Bürgschaft Hamburg
| Förderart | Bürgschaft |
| Förderbereich | Unternehmensfinanzierung |
| Förderhöhe / Quote | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bürgschaftsbank Hamburg GmbH |
| Region | Hamburg |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur Express-Bürgschaft Hamburg
Wer ist für die Express-Bürgschaft Hamburg antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler aus Branchen wie Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem produzierenden Gewerbe mit Sitz oder Vorhaben in Hamburg.
Wie hoch sind Bürgschaftsquote und Höchstbetrag?
Die genauen Bürgschaftsquoten und maximalen Höchstbeträge sind im Grunddatensatz nicht einzeln beziffert – siehe Förderrichtlinie der Bürgschaftsbank Hamburg GmbH.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird nicht direkt vom Unternehmen eingereicht, sondern über Ihre Hausbank bzw. das kreditgebende Institut bei der Bürgschaftsbank Hamburg GmbH beantragt.
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Fördermaßnahme und vor Abschluss von Finanzierungsverträgen gestellt werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 26.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.