Innovationsgutschein Niedersachsen: Forschungsinfrastruktur
Wer bekommt was? Einordnung der Redaktion
Mit dem Förderprogramm zur Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur ermöglicht das Land Niedersachsen kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zu externem Forschungsknowhow und spezialisierter Labor- sowie Testinfrastruktur. Ziel ist es, den betrieblichen Innovationsprozess zu beschleunigen und Technologietransfers aus der Wissenschaft in die Praxis zu erleichtern.
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen Produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe/Tourismus und Kultur- sowie Kreativwirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Niedersachsen.
- Sie als KMU in Niedersachsen ansässig sind.
- Sie externe Forschungsinfrastruktur oder wissenschaftliche Dienstleistungen für Ihr Entwicklungsvorhaben benötigen.
- Das geplante Projekt noch nicht begonnen wurde.
- Ihr Unternehmen die KMU-Kriterien der EU überschreitet (Großunternehmen).
- Der Betriebssitz oder die Betriebsstätte außerhalb von Niedersachsen liegt.
- Das Vorhaben bereits vor der Antragstellung vertraglich gebunden oder gestartet wurde.
Gegenstand der Förderung und förderfähige Kosten
Gefördert wird die Nutzung von wissenschaftlicher Forschungsinfrastruktur sowie die Einbindung externer Forschungseinrichtungen zur Durchführung von Messungen, Tests, Laboranalysen oder der Erstellung von Machbarkeitsstudien. Einzelheiten zu den zuschussfähigen Ausgaben richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Fördermoduls.
So läuft der Antrag für den Innovationsgutschein Niedersachsen
- Vorhabensplanung und Angebotseinholung: Definieren Sie die benötigten Forschungs- oder Prüfleistungen und holen Sie ein Angebot der Forschungseinrichtung ein.
- Antragstellung: Reichen Sie den Förderantrag vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Förderstelle ein.
- Bewilligung abwarten: Nach rechtlicher Prüfung und Erteilung des Zuwendungsbescheids kann mit dem Vorhaben begonnen werden.
- Durchführung und Nachweis: Nach Abschluss der Arbeiten belegen Sie die Ausgaben über den Verwendungsnachweis zur Auszahlung des Zuschusses.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Niedersachsen |
| Zielgruppe | KMU (Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen) |
| Förderbereich | Forschung Innovation Themenoffen, Unternehmensfinanzierung |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zum Innovationsgutschein Niedersachsen
Wer kann den Innovationsgutschein Niedersachsen beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen aus Branchen wie dem Produzierenden Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe/Tourismus sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Wie hoch ist die Förderung?
Die konkrete Förderhöhe und die Förderquote entnehmen Sie der jeweiligen Förderrichtlinie. Eine pauschale Zahl ist im amtlichen Datensatz nicht ausgewiesen, da sich die Konditionen nach dem konkreten Fördermodul richten.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert wird die Inanspruchnahme externer Forschungsinfrastruktur sowie wissenschaftlicher Dienstleistungen zur Unterstützung betrieblicher Innovationsprojekte.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist zwingend vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines rechtsverbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrags.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 25.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.