Förderung für Akzeleratoren in Sachsen: EFRE-Zuschüsse für Start-ups
Die Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE in Sachsen zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der Region zu stärken, indem sie Akzeleratoren beim Aufbau und der Betreuung von Start-ups unterstützt. Diese Förderung ist ein wichtiger Baustein für die sächsische Wirtschaft, um ein dynamisches Umfeld für Neugründungen zu schaffen und deren Wachstum zu beschleunigen. Sie richtet sich an Akteure, die in den Bereichen Dienstleistungen, Freie Berufe, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem Produzierenden Gewerbe tätig sind.
- Ihr Unternehmen oder Ihre Existenzgründung in Sachsen ansässig ist.
- Sie als Kleinst-, Klein- oder Mittelunternehmen innovative Start-ups fördern möchten.
- Ihr Vorhaben den Aufbau oder die Festigung von Akzelerator-Strukturen umfasst.
- Sie in den Bereichen Dienstleistungen, Freie Berufe, Kultur- und Kreativwirtschaft oder dem Produzierenden Gewerbe tätig sind.
- Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Sachsens hat.
- Sie ein Großunternehmen sind.
- Ihr Vorhaben keine direkte Unterstützung von Start-ups durch Akzelerator-Strukturen beinhaltet.
- Sie bereits vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen haben.
Förderfähige Kosten und Leistungen
Die Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE in Sachsen unterstützt in der Regel Kosten, die direkt mit dem Aufbau, dem Betrieb und der Weiterentwicklung von Akzelerator-Programmen für Start-ups verbunden sind. Dies kann Personalaufwendungen für Mentoren und Betreuer, Kosten für Workshops, Seminare und Netzwerkveranstaltungen sowie Ausgaben für die Bereitstellung von Infrastruktur und Ausstattung umfassen. Detaillierte Informationen zu den spezifisch förderfähigen Kosten und den jeweiligen Modulen entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie, da diese je nach Projektaufruf variieren können. Entscheidend ist stets der direkte Bezug zur Förderung von Existenzgründungen und jungen Unternehmen.
So läuft der Antrag für die EFRE Akzeleratoren Sachsen Förderung
- Informationsbeschaffung: Studieren Sie die aktuelle Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021-2027 des Freistaats Sachsen sowie die jeweiligen Projektaufrufe der Sächsischen Aufbaubank (SAB).
- Konzeptentwicklung: Erarbeiten Sie ein detailliertes Konzept für Ihr Akzelerator-Vorhaben, das die Ziele, Maßnahmen, den Zeitplan und die erwarteten Ergebnisse klar darlegt.
- Antragstellung: Reichen Sie Ihren vollständigen Förderantrag fristgerecht über das Online-Portal der SAB ein. Achten Sie auf alle geforderten Unterlagen und Nachweise.
- Prüfung und Bewilligung: Die SAB prüft Ihren Antrag. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Umsetzung und Verwendungsnachweis: Setzen Sie das Vorhaben gemäß dem genehmigten Konzept um und führen Sie nach Abschluss des Projekts einen detaillierten Verwendungsnachweis.
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
| Region | Sachsen |
| Zielgruppe | Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen, Existenzgründer |
| Status | antragsoffen (Aufrufe beachten) |
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Häufige Fragen zur Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE
Wer kann die EFRE Akzeleratoren Sachsen Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Existenzgründer in Sachsen, die als Kleinst-, Klein- oder Mittelunternehmen klassifiziert sind. Die Förderung richtet sich an Akteure, die Akzelerator-Programme zur Unterstützung von Start-ups anbieten oder aufbauen.
Wie hoch ist die Förderquote und der Höchstbetrag?
Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern variieren je nach den spezifischen Modulen und Projektaufrufen der Förderrichtlinie. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie der Sächsischen Aufbaubank (SAB).
Was ist der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)?
Der EFRE ist ein Strukturfonds der Europäischen Union, der darauf abzielt, regionale Ungleichheiten innerhalb der EU zu verringern. Er unterstützt Investitionen in Wachstum und Beschäftigung, insbesondere in den Bereichen Innovation, Digitalisierung, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Energieeffizienz und Klimaschutz.
Welche Branchen profitieren von dieser Förderung?
Die Förderrichtlinie ist branchenoffen und richtet sich an Akzeleratoren aus den Bereichen Dienstleistungen, Freie Berufe, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem Produzierenden Gewerbe, sofern diese innovative Start-ups in Sachsen fördern.
Kann die Akzeleratoren-Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung von Förderungen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch stets den beihilferechtlichen Vorgaben der EU und den spezifischen Regelungen der jeweiligen Förderprogramme entsprechen. Prüfen Sie hierzu die Kumulierungsregeln in der aktuellen Förderrichtlinie oder lassen Sie sich beraten.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Ein sehr häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben bereits begonnen haben – beispielsweise durch die Unterzeichnung eines Liefervertrags oder die Auftragsvergabe – bevor der Förderantrag eingereicht und bewilligt wurde, verlieren Sie in der Regel den Anspruch auf die Förderung.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 20.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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