Innovationsprogramm Straße: F&E-Förderung im Überblick
Innovationsprogramm Straße: Wer bekommt was?
Mit dem Innovationsprogramm Straße fördert der Bund angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung rund um die nachhaltige, digitale und widerstandsfähige Verkehrsinfrastruktur. Ziel ist es, neue Technologien, Materialien und Verfahren für den Straßenbau und die Verkehrssteuerung schneller in die Praxis zu bringen.
Gefördert werden sowohl Einzelprojekte als auch Verbundvorhaben von Wirtschaftsunternehmen, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Projektzuschüssen – die genauen Förderquoten und Höchstbeträge hängen vom konkreten Themenaufruf ab und sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.
- Sie F&E-Vorhaben im Bereich Straßeninfrastruktur oder Verkehrstechnik planen
- Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland ansässig sind
- Sie praxisnahe Innovationen oder Pilotanwendungen entwickeln möchten
- Es sich um reine Serienfertigung oder rein kommerzielle Standardprojekte handelt
- Das Vorhaben vor der offiziellen Antragstellung bzw. Bewilligung bereits begonnen wurde
- Keine Ausrichtung auf die Schwerpunkte der Straßeninfrastruktur vorliegt
Förderbereiche und Themenschwerpunkte
Im Rahmen des Programms werden F&E-Vorhaben gefördert, die einen Beitrag zur Modernisierung der Verkehrswege leisten. Zu den typischen Handlungsfeldern gehören:
- Nachhaltige Baustoffe und Verfahren: Entwicklung ressourcenschonender, langlebiger Asphalt- und Betonmischungen sowie CO₂-reduzierter Bauweisen.
- Digitalisierung und Sensorik: Intelligente Erfassungs- und Auswertungssysteme für den Zustand von Fahrbahnen, Brücken und Ingenieurbauwerken.
- Vernetzte Verkehrsinfrastruktur: Technologien zur Unterstützung des automatisierten und vernetzten Fahrens (V2X-Kommunikation).
- Resilienz und Klimaanpassung: Schutz von Verkehrswegen vor Extremwetterereignissen und Umwelteinflüssen.
So läuft die Antragstellung
- Förderaufruf prüfen: Abgleich des eigenen F&E-Vorhabens mit den aktuellen Themenschwerpunkten und Einreichungsfristen im jeweiligen Förderaufruf.
- Skizze einreichen: In der Regel erfolgt die Antragstellung zweistufig über das Portal easy-Online mit einer ersten Projektskizze.
- Förmlicher Antrag: Nach positiver Bewertung der Skizze werden die Projektpartner aufgefordert, einen vollständigen Förderantrag vorzulegen.
- Bewilligung und Start: Nach Prüfung durch den Projektträger ergeht der Zuwendungsbescheid und das Vorhaben kann starten.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
| Förderquote | je nach Aufruf/Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Aufruf/Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bund |
| Region | Bundesweit (Deutschland) |
| Zielgruppe | Unternehmen (alle Größen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen |
| Status | aufrufbasiert / laufend prüfen |
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Häufige Fragen zum Innovationsprogramm Straße
Wer ist im Innovationsprogramm Straße antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere sowie Großunternehmen) aus Branchen wie dem produzierenden Gewerbe, Handwerk, Handel oder Dienstleistungen sowie staatliche und private Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.
Wie hoch ist die Förderquote im Innovationsprogramm Straße?
Die konkrete Förderquote ist im amtlichen Datensatz nicht als fixer Prozentwert angegeben. Sie variiert je nach spezifischem Förderaufruf, Projektkategorie (angewandte Forschung vs. experimentelle Entwicklung) und Organisationstyp – siehe Förderrichtlinie.
Können Hochschulen und Unternehmen gemeinsam einen Antrag stellen?
Ja, Kooperationsprojekte zwischen Wirtschaftsunternehmen, Handwerk und Forschungseinrichtungen bzw. Universitäten sind möglich und zielgerichtet, um den Transfer innovativer verkehrstechnischer Lösungen zu beschleunigen.
Welche Fristen gelten für die Einreichung von Projektskizzen?
Skizzen und Anträge können im Rahmen zeitlich befristeter Bekanntmachungen eingereicht werden. Interessierte Organisationen sollten die jeweiligen Stichtage der einzelnen Aufrufe laufend prüfen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 24.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.