Land Hessen / Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) laufend prüfen

EFRE Hessen Förderung: Grüner & digitaler Wandel 2021–2027

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Die EFRE Hessen Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründende, Forschungseinrichtungen und Kommunen in Hessen bei Vorhaben für einen innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandel. Die Unterstützung erfolgt als Zuschuss über spezifische Förderaufrufe und Module im Förderzeitraum 2021 bis 2027.

Klartext-Einordnung: Wer bekommt was?

Die EFRE-Förderrichtlinie 21+ bildet den zentralen Rahmen für die Verteilung der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Land Hessen. Ziel ist es, die hessische Wirtschaft nachhaltig, digital und wettbewerbsfähig aufzustellen.

Gefördert werden Projekte in einstellenden Handlungsfeldern – von angewandter Forschung und Technologietransfer über Digitalisierungsmaßnahmen und Energieeffizienz bis hin zu nachhaltiger Mobilität und kommunaler Infrastruktur. Da die Umsetzung über verschiedene Richtlinienmodule und zeitlich befristete Förderaufrufe strukturiert ist, variieren Förderquoten und maximale Zuschussbeträge je nach konkretem Programmbereich.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als KMU, Start-up oder Gründungsteam in Hessen ansässig sind.
  • Sie Investitionen in Digitalisierung, Innovation oder Dekarbonisierung planen.
  • Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Kommunen Kooperationsprojekte umsetzen möchten.
  • Ihr Vorhaben den Zielen der hessischen EFRE-Strategie 2021–2027 entspricht.
✗ Eher nicht geeignet, wenn
  • Das Vorhaben außerhalb des Bundeslandes Hessen durchgeführt wird.
  • Es sich um Großunternehmen ohne spezifischen Kooperationsmehrwert handelt.
  • Die Maßnahme bereits vor Antragstellung oder Bewilligung begonnen wurde.

Schwerpunkte der EFRE Hessen Förderung

Die Mittel der EFRE Hessen Förderung verteilen sich auf ein breites Spektrum an wirtschafts- und strukturpolitischen Handlungsfeldern:

  • Forschung & Innovation: Themenoffene und themenspezifische F&E-Projekte, Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Praxis.
  • Digitalisierung & Unternehmensentwicklung: Einführung neuer digitaler Technologien, Beratung und Prozessoptimierung in KMU.
  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien: Maßnahmen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen, betriebliche Energieeinsparung und nachhaltige Mobilitätskonzepte.
  • Existenzgründung & Festigung: Unterstützung innovativer Unternehmensgründungen und Festigungsberatung.
  • Infrastruktur & Kommunen: Nachhaltige Aufwertung von Wirtschafts- und Forschungsinfrastrukturen.

So läuft die Antragstellung

  1. Förderaufruf prüfen: Ermitteln Sie das für Ihr Vorhaben passende Teilmodul sowie den aktuellen Aufrufzeitraum der zuständigen Bewilligungsstelle (z. B. Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen – WIBank).
  2. Projektskizze / Antrag einreichen: Reichen Sie die Antragsunterlagen vollständig und vor Beginn aller Arbeiten über das vorgesehene Kundenportal ein.
  3. Bewilligung abwarten: Nach fachlicher und beihilferechtlicher Prüfung erhalten Sie bei positiver Entscheidung den Zuwendungsbescheid.
  4. Umsetzung & Verwendungsnachweis: Führen Sie das Projekt gemäß Bewilligung durch und belegen Sie die förderfähigen Ausgaben fristgerecht.
⚠ Wichtig – Striktes Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns: Vertragsschlüsse, Liefervereinbarungen oder Bestellungen vor dem offiziellen Bewilligungs- oder Förderbeginn führen zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs. Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Hessen / Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Geltungsbereich Hessen
Förderzeitraum 2021 bis 2027
Status laufend prüfen (stichtag- / aufrufbasiert)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur EFRE Hessen Förderung

Wer ist im Rahmen der EFRE-Richtlinie 21+ antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind je nach spezifischem Förderbereich kleine, kleinst- und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen in Hessen.

Wie hoch ist die Zuschussförderung im Rahmen des EFRE Hessen?

Eine einheitliche Förderhöhe existiert nicht. Die Zuschussquoten und Maximalbeträge hängen vom jeweiligen Teilprogramm, der Zielgruppe sowie dem spezifischen Förderaufruf ab. Detaillierte Vorgaben finden sich in den jeweiligen Einzelrichtlinien und Aufruftexten.

Können Vorhaben mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?

Eine Kumulierung von EFRE-Mitteln mit anderen öffentlichen Fördermitteln des Landes, des Bundes oder der EU ist unter Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen (z. B. Deminis-Verordnung oder AGVO) im Einzelfall zu prüfen. Eine Doppelförderung derselben förderfähigen Kosten ist ausgeschlossen.

Welche Branchen profitieren von der Förderung?

Die Förderung richtet sich an ein breites Branchenspektrum in Hessen, darunter das produzierende Gewerbe, Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Tourismus, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freie Berufe.

Weiterführende Hinweise & Verzeichnis

Weitere detaillierte Informationen zu verwandten Programmen finden Sie in unserem Verzeichnis unter Förderprogramme im Überblick sowie in unseren Ratgebern zur Förderpraxis für den Mittelstand.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 23.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.