Sächsische Aufbaubank (SAB) / SMWA laufend prüfen

Förderung nachhaltiger Mobilität (RL Mobilität Sachsen EFRE/JTF)

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die RL Mobilität Sachsen (EFRE/JTF 2021–2027) gewährt Zuschüsse für nachhaltige Mobilität, Infrastruktur und innovative Forschungsvorhaben im Freistaat Sachsen. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Kommunen, Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen. Konditionen und Förderquoten richten sich nach dem jeweiligen Aufruf – siehe Förderrichtlinie.

Einordnung: Was bietet die RL Mobilität Sachsen?

Mit der Richtlinie nachhaltige Mobilität unterstützt der Freistaat Sachsen Vorhaben zur Transformation des Verkehrssektors. Über die Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Just Transition Fund (JTF) werden Zuschüsse für zukunftsfähige Verkehrsinfrastrukturen, emissionsfreie Systeme sowie angewandte Forschung ausgereicht. Da die genaue Förderhöhe und Förderquote von den spezifischen Modulen und Förderaufrufen abhängen, sind die Konditionen direkt der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Vorhaben im Bereich nachhaltige Mobilität oder Infrastruktur in Sachsen planen.
  • Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung in Sachsen ansässig ist.
  • Sie als KMU, Großunternehmen, Kommune oder Forschungsinstitut agieren.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Vorhaben außerhalb des Freistaates Sachsen umgesetzt werden soll.
  • Die Maßnahme bereits vor Antragstellung begonnen wurde.
  • Kein Bezug zu EFRE/JTF-Förderzielen besteht.

Förderfähige Schwerpunkte und Kosten

Gefördert werden Investitionen und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen themenspezifische Forschung, Innovation, Mobilität und nachhaltige Infrastruktur. Die förderfähigen Ausgaben umfassen je nach Förderaufruf Sach- und Personalaufwendungen, Sachmittel sowie projektbezogene Investitionen – genaue Abgrenzungen entnehmen Sie der Förderrichtlinie.

Antragsablauf und Vorhabenbeginn

  1. Förderaufruf prüfen: Informieren Sie sich über aktuelle Stichtage und Aufrufe der Sächsischen Aufbaubank (SAB).
  2. Antrag vorbereiten: Reichen Sie die Projektskizze bzw. den Formalantrag vor Beginn der Arbeiten ein.
  3. Bewilligung abwarten: Nach positiver Bescheidung durch die SAB kann das Projekt gestartet werden.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Der Antrag muss zwingend vor Maßnahmebeginn gestellt werden. Ein vorzeitiger Liefer- oder Leistungsvertrag führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Aufruf – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB) / SMWA
Region Sachsen (EFRE / JTF Gebiete)
Zielgruppe KMU, Großunternehmen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben in Sachsen förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur RL Mobilität Sachsen

Wer ist bei der RL Mobilität Sachsen antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Verbände mit Vorhaben im Freistaat Sachsen.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die genaue Förderquote ist im Basissatz nicht starr festgelegt, sondern hängt vom jeweiligen Förderaufruf und dem spezifischen Modul ab – siehe Förderrichtlinie.

Was wird im Rahmen der Richtlinie gefördert?

Gefördert werden Projekte in den Bereichen nachhaltige Mobilität, Verkehrsinfrastruktur sowie angewandte Forschung und Innovation.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens oder dem Eingehen von Lieferverpflichtungen bei der Sächsischen Aufbaubank vorliegen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 23.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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Ergänzend zu diesem Programm existieren weitere Förderangebote des Freistaates Sachsen und des Bundes für Infrastruktur und Innovation: