Soziale Wohnraumförderung Mietwohnungen Schleswig-Holstein
Wer bekommt was bei der Wohnraumförderung Mietwohnungen?
Das Land Schleswig-Holstein fördert die Schaffung und den Erhalt von bezahlbarem Mietwohnraum. Über die soziale Wohnraumförderung Mietwohnungen erhalten Investorinnen und Investoren finanzielle Unterstützung für Bau- und Modernisierungsmaßnahmen. Neben Privatpersonen und gewerblichen Unternehmen können auch Kommunen, Verbände und öffentliche Einrichtungen die Förderung in Anspruch nehmen.
Die konkrete Förderhöhe sowie mögliche Zusatzzuschüsse sind je nach Modul und Förderaufruf unterschiedlich – genaueres entnehmen Sie der aktuellen Förderrichtlinie des Landes.
- Sie den Neubau, Ausbau oder die Modernisierung von Mietwohnungen in Schleswig-Holstein planen.
- Sie bereit sind, Mietpreis- und Belegungsbindungen einzugehen.
- Sie als Kommune, Unternehmen, Verein oder Privatperson investieren.
- Sie ein rein selbstgenutztes Eigenheim ohne Vermietungsabsicht finanzieren möchten.
- Das Bau- oder Modernisierungsvorhaben außerhalb von Schleswig-Holstein liegt.
- Die Maßnahme bereits vor Antragstellung vertraglich vergeben oder begonnen wurde.
Förderfähige Maßnahmen und Gegenstände
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, die zur Schaffung oder energetischen sowie baulichen Modernisierung von Mietwohnraum beitragen. Dazu gehören:
- Neubau von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung
- Modernisierung, Sanierung und energetische Erneuerung von bestehendem Wohnraum
- Umwandlung von Nichtwohngebäuden in Mietwohnraum
- Erwerb von Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen
So läuft die Antragstellung ab
- Projektplanung und Beratung: Stimmen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit den zuständigen Bewilligungsstellen in Schleswig-Holstein ab.
- Antragseinreichung: Reichen Sie den Förderantrag zusammen mit allen erforderlichen Bau- und Finanzierungsunterlagen vor Vorhabenbeginn ein.
- Bewilligung abwarten: Nach Prüfung der Unterlagen wird der Zuwendungsbescheid bzw. die Darlehenszusage erteilt.
- Umsetzung und Nachweis: Nach Abschluss der Baumaßnahme sichern Sie die Einhaltung der vereinbarten Belegungs- und Mietbindungen.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Kredit, Zuschuss |
| Förderbereich | Wohnungsbau Modernisierung |
| Förderquote | je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, Vereine, öffentliche Einrichtungen |
| Status | laufend prüfen |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer ist bei der Wohnraumförderung Mietwohnungen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände und Vereine sowie öffentliche Einrichtungen, die Mietwohnraum in Schleswig-Holstein schaffen oder modernisieren.
Welche Förderarten werden angeboten?
Die Förderung erfolgt über Kombinationen aus Krediten und Zuschüssen gemäß der aktuellen Landesrichtlinie.
Wie hoch sind Förderquote und Höchstbetrag?
Die Förderhöhe und Förderquote sind je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein.
Wann muss der Antrag für die Wohnraumförderung Mietwohnungen gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend vor Maßnahmebeginn bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 23.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.