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StartUpConnect Förderung – BMBF-Zuschüsse für Kommunikationssysteme

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Die StartUpConnect Förderung unterstützt Start-ups und Forschungspartner bei der Entwicklung innovativer Kommunikationssysteme. Als nicht-rückzahlbarer Zuschuss des BMBF fördert das Programm Vorhaben in der zivilen Kommunikationstechnologie bundesweit. Die genaue Förderhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Richtlinienaufruf.

Wer bekommt was bei der StartUpConnect Förderung?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) adressiert mit dieser Initiative innovative Existenzgründungen sowie Verbundprojekte im Zukunftsfeld der digitalen Vernetzung. Gefördert werden praxisnahe Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die zur technologischen Souveränität Deutschlands beitragen. Antragsberechtigt sind Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die finanzielle Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Start-up oder Forschungspartner neue Technologien in der Kommunikationstechnik entwickeln
  • Ihr Projekt zur technologischen Souveränität und Sicherheit beiträgt
  • Sie Vorhaben mit hohem Forschungs- und Entwicklungsrisiko planen
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um rein kommerzielle Standard-Investitionen ohne F&E-Anteil handelt
  • Das Vorhaben bereits vor der formalen Antragsbewilligung begonnen wurde
  • Kein Bezug zu modernen Kommunikationsnetzen gegeben ist

Förderfähige Kosten und Gegenstände

Im Rahmen des Programms können personen- und sachbezogene Ausgaben bezuschusst werden, die für die Umsetzung des Forschungsvorhabens notwendig sind. Dazu gehören in der Regel Personalaufwände für wissenschaftliches und technisches Personal, projektspezifische Geräte- und Materialkosten sowie projektbedingte Aufträge an Dritte. Die exakten Konditionen und anerkannten Kostenarten werden in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt – siehe Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag ab

  1. Förderaufruf und Skizze: Einreichen einer vorhabenspezifischen Projekt-Skizze im Rahmen veröffentlichter Aufrufe.
  2. Förmlicher Antrag: Nach positiver Bewertung der Skizze erfolgt die Aufforderung zur Einreichung des förmlichen F&E-Antrags.
  3. Prüfung und Bewilligung: Bewertung durch den Projektträger und Erlass des Zuwendungsbescheids.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur StartUpConnect Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Aufruf – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Aufruf – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Region Bundesweit
Status laufend prüfen
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Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur StartUpConnect Förderung

Wer kann die StartUpConnect Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Verbände bzw. Vereinigungen in Deutschland.

Wie hoch ist der Zuschuss für Forschungsprojekte?

Die genauen Zuwendungssätze und Fördersummen hängen vom jeweiligen Modul bzw. Förderaufruf ab. Detaillierte Angaben finden Sie direkt in der amtlichen Förderrichtlinie.

Können Großunternehmen gemeinsam mit Start-ups beantragen?

Ja, Verbundprojekte zwischen Start-ups, etablierten Unternehmen und Forschungseinrichtungen werden im Rahmen des Forschungsprogramms ausdrücklich unterstützt.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Der Antrag muss unbedingt vor dem formalen Projekt- und Maßnahmebeginn eingereicht und bewilligt werden. Vorab geschlossene Verträge sind förderschädlich.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 22.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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