SAB Betriebsmitteldarlehen Sachsen: Kredit für Landwirtschaft
Wer bekommt die Förderung durch das SAB Betriebsmitteldarlehen?
Das Förderprogramm richtet sich gezielt an Unternehmen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft in Sachsen. Unabhängig davon, ob es sich um Kleinstunternehmen, kleine, mittlere oder Großunternehmen handelt, steht die Kreditfinanzierung für qualifizierte landwirtschaftliche Betriebe zur Verfügung.
Ziel des Förderkredits der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ist es, die finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit von Agrarbetrieben im ländlichen Raum nachhaltig zu stärken und Liquiditätsengpässe abzufedern.
- Sie einen Betrieb der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft in Sachsen führen.
- Ihr Unternehmen Bedarf an Liquidität oder Betriebsmittelfinanzierung hat.
- Sie der Zielgruppe von Kleinst- bis Großunternehmen angehören.
- Ihr Unternehmenssitz außerhalb des Freistaates Sachsen liegt.
- Ihr Betrieb nicht der Branche Land-, Forst- oder Fischwirtschaft angehört.
- Sie rein private oder nicht-wirtschaftliche Vorhaben finanzieren möchten.
Förderfähige Aufwendungen & Konditionen
Die Mittel aus dem Kredit stehen für die Absicherung von Betriebsmitteln und den laufenden Betrieb landwirtschaftlicher Erzeugungsbetriebe bereit. Detaillierte Zinskonditionen, Laufzeiten und Höchstbeträge sind spezifisch geregelt – siehe Förderrichtlinie des Programms.
So läuft der Antrag für das SAB Betriebsmitteldarlehen
- Vorhabensprüfung: Prüfen Sie die spezifischen Zugangsvoraussetzungen für Ihren Landwirtschaftsbetrieb.
- Antragstellung bei der SAB: Reichen Sie die Antragsunterlagen vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank ein.
- Bewilligung und Auszahlung: Nach positiver Prüfung erfolgt die Bereitstellung des Förderdarlehens.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Kredit |
| Förderbereich | Landwirtschaft Laendliche Entwicklung |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
| Region | Sachsen |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zum SAB Betriebsmitteldarlehen
Wer ist für das SAB Betriebsmitteldarlehen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) der Branche Land-, Forst- und Fischwirtschaft mit Betriebssitz in Sachsen.
Wie hoch ist der Förderkredit?
Die genaue Höhe des Darlehens sowie spezifische Konditionen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab – siehe Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag für das SAB Betriebsmitteldarlehen gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn der zu finanzierenden Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 21.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.