Sächsische Aufbaubank (SAB) laufend prüfen

SAB Betriebsmitteldarlehen Sachsen: Kredit für Landwirtschaft

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Sachsen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das SAB Betriebsmitteldarlehen bietet landwirtschaftlichen Unternehmen im Freistaat Sachsen finanzielle Unterstützung in Form eines zinsgünstigen Kredits. Die Förderung dient der Bereitstellung von Betriebsmitteln und der Liquiditätssicherung. Antragsberechtigt sind Agrarbetriebe aller Unternehmensgrößen mit Betriebssitz in Sachsen.

Wer bekommt die Förderung durch das SAB Betriebsmitteldarlehen?

Das Förderprogramm richtet sich gezielt an Unternehmen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft in Sachsen. Unabhängig davon, ob es sich um Kleinstunternehmen, kleine, mittlere oder Großunternehmen handelt, steht die Kreditfinanzierung für qualifizierte landwirtschaftliche Betriebe zur Verfügung.

Ziel des Förderkredits der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ist es, die finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit von Agrarbetrieben im ländlichen Raum nachhaltig zu stärken und Liquiditätsengpässe abzufedern.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie einen Betrieb der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft in Sachsen führen.
  • Ihr Unternehmen Bedarf an Liquidität oder Betriebsmittelfinanzierung hat.
  • Sie der Zielgruppe von Kleinst- bis Großunternehmen angehören.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmenssitz außerhalb des Freistaates Sachsen liegt.
  • Ihr Betrieb nicht der Branche Land-, Forst- oder Fischwirtschaft angehört.
  • Sie rein private oder nicht-wirtschaftliche Vorhaben finanzieren möchten.

Förderfähige Aufwendungen & Konditionen

Die Mittel aus dem Kredit stehen für die Absicherung von Betriebsmitteln und den laufenden Betrieb landwirtschaftlicher Erzeugungsbetriebe bereit. Detaillierte Zinskonditionen, Laufzeiten und Höchstbeträge sind spezifisch geregelt – siehe Förderrichtlinie des Programms.

So läuft der Antrag für das SAB Betriebsmitteldarlehen

  1. Vorhabensprüfung: Prüfen Sie die spezifischen Zugangsvoraussetzungen für Ihren Landwirtschaftsbetrieb.
  2. Antragstellung bei der SAB: Reichen Sie die Antragsunterlagen vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank ein.
  3. Bewilligung und Auszahlung: Nach positiver Prüfung erfolgt die Bereitstellung des Förderdarlehens.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag zwingend vor Beginn der zu finanzierenden Maßnahme bzw. Vorhabensumsetzung. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann zum Verlust der Förderfähigkeit führen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Kredit
Förderbereich Landwirtschaft Laendliche Entwicklung
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB)
Region Sachsen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum SAB Betriebsmitteldarlehen

Wer ist für das SAB Betriebsmitteldarlehen antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) der Branche Land-, Forst- und Fischwirtschaft mit Betriebssitz in Sachsen.

Wie hoch ist der Förderkredit?

Die genaue Höhe des Darlehens sowie spezifische Konditionen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab – siehe Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag für das SAB Betriebsmitteldarlehen gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der zu finanzierenden Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 21.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.