GuM Förderung Hessen: Gründungs- und Mittelstandsförderung
Wer bekommt was? Die GuM Förderung Hessen im Überblick
Die Richtlinie zur Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) des Landes Hessen richtet sich an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Ebenso sind Existenzgründende, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen antragsberechtigt. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Existenzgründung und -festigung, Beratung, Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung sowie Projekte im Sektor Kultur, Medien und Sport. Die Unterstützung wird in Form von Zuschüssen oder Eigenkapital-Beteiligungen gewährt.
- Sie als KMU oder Gründungsvorhaben in Hessen ansässig sind.
- Sie Investitionen in Digitalisierung, Festigung oder Beratung planen.
- Sie eine Finanzierung über Zuschüsse oder Beteiligungen suchen.
- Ihr Unternehmenssitz außerhalb von Hessen liegt.
- Sie ein Großunternehmen führen (nicht KMU-konform).
- Das Vorhaben bereits vor der Antragstellung begonnen wurde.
Geförderte Bereiche und Maßnahmen
Das Programm umfasst verschiedene Schwerpunkte zur Festigung der hessischen Wirtschaft. Zu den förderfähigen Bereichen gehören:
- Existenzgründung & Festigung: Begleitung bei der Unternehmensgründung und der anschließenden Festigung am Markt.
- Beratung & Digitalisierung: Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen sowie Umsetzung digitaler Prozesse und Systeme.
- Unternehmensfinanzierung: Stärkung der Eigenkapitalbasis und Finanzierungsunterstützung für operative Entwicklungsmaßnahmen.
- Kultur, Medien & Sport: Spezifische Förderinitiativen für Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie verbundene Einrichtungen.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss, Beteiligung |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Hessen / WIBank |
| Region | Hessen |
| Status | laufend prüfen |
So läuft der Antrag ab
- Vorhaben planen: Prüfen Sie die spezifischen Anforderungen der Richtlinie und erstellen Sie ein detailliertes Konzept.
- Antrag einreichen: Reichen Sie den Förderantrag vor Beginn der Maßnahme über die zuständige Stelle in Hessen ein.
- Bewilligung abwarten: Nach rechtlicher Prüfung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid bzw. die Beteiligungszusage.
- Maßnahme umsetzen: Führen Sie das Projekt gemäß der bewilligten Planung durch und reichen Sie den Verwendungsnachweis ein.
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur GuM Förderung Hessen
Wer ist im Rahmen der GuM Richtlinie antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründende. Zudem können Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände bzw. Vereinigungen Anträge stellen.
Welche Branchen können gefördert werden?
Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Dienstleistungen, freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie produzierendes Gewerbe.
Wie hoch sind Fördersumme und Förderquote?
Die genauen Förderhöhen und Quoten hängen vom jeweiligen Modul und Förderbereich ab – siehe Förderrichtlinie des Landes Hessen.
Welche Förderarten stehen zur Verfügung?
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder Beteiligungen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 21.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.