Land Rheinland-Pfalz laufend prüfen

Fischereiförderung Rheinland-Pfalz: Zuschüsse & Antragswege

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Rheinland-Pfalz
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Fischereiförderung Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen, Verbände und Forschungseinrichtungen bei Projekten der Binnenfischerei, Aquakultur sowie angewandter Wissenschaft. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die konkrete Förderhöhe und Förderquote richten sich nach dem jeweiligen Teilprojekt – siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was? Einordnung der Redaktion

Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit diesem Programm die nachhaltige Entwicklung der Fischereiwirtschaft sowie praxisnahe wissenschaftliche Vorhaben im Bereich der Fischerei. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Land-, Forst- und Fischwirtschaft sowie Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereinigungen.

Die finanzielle Unterstützung wird als direkter Investitionszuschuss gewährt. Da die Förderhöhen und Quoten je nach Förderaufruf und konkretem Vorhaben variieren, sind die genauen Konditionen der jeweiligen Förderrichtlinie des Landes zu entnehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Fischereibetrieb oder KMU der Branche in Rheinland-Pfalz sind.
  • Sie als Forschungseinrichtung oder Verband praxisnahe Fischereiprojekte umsetzen.
  • Ihre Maßnahme den Zielen der nachhaltigen Fischereiwirtschaft entspricht.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Betrieb nicht in Rheinland-Pfalz ansässig ist.
  • Es sich um ein Großunternehmen außerhalb des KMU-Status handelt.
  • Das Vorhaben bereits vor der Antragstellung begonnen wurde.

Förderfähige Maßnahmen und Gegenstände

Gefördert werden Vorhaben, die zur Modernisierung der Infrastruktur, zur Verringerung von Umweltbelastungen, zur Verbesserung des Tierschutzes in der Aquakultur oder zur wissenschaftlichen Begleitung dienen. Dazu zählen unter anderem Investitionen in umweltfreundliche Technologien, Qualitätssicherung, Teichwirtschaft sowie wissenschaftliche Untersuchungen zur Fischbestandsentwicklung und Gewässerökologie.

So läuft der Antrag für die Fischereiförderung Rheinland-Pfalz

  1. Beratung & Vorbereitung: Vorhabensbeschreibung und Kostenplanung mit den Vorgaben der Förderrichtlinie abgleichen.
  2. Antragstellung: Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz.
  3. Prüfung & Bescheid: Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
  4. Umsetzung & Nachweis: Durchführung der Maßnahme und abschließender Verwendungsnachweis.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn des Vorhabens. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn oder der vorherige Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen kann zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs führen.

Eckdaten der Förderung im Überblick

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Rheinland-Pfalz
Region Rheinland-Pfalz
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Fischereiförderung Rheinland-Pfalz

Wer ist für die Fischereiförderung Rheinland-Pfalz antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Fischereiwirtschaft sowie Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereinigungen mit Sitz oder Vorhaben in Rheinland-Pfalz.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die genaue Förderquote ist im amtlichen Datensatz nicht als pauschaler Festwert angegeben. Sie unterscheidet sich je nach Teilprojekt und Antragsteller – siehe Förderrichtlinie.

Darf mit der Maßnahme vor der Bewilligung begonnen werden?

Nein. Grundsätzlich muss der Förderantrag vor dem Beginn der Maßnahme oder dem Abschluss rechtsverbindlicher Verträge eingereicht werden.

Welche Branchen werden adressiert?

Das Programm richtet sich gezielt an Akteure der Land-, Forst- und Fischwirtschaft sowie angeschlossene wissenschaftliche Institutionen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 21.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.