Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) laufend prüfen

ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge: Förderung RLP

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Rheinland-Pfalz
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende bietet in Rheinland-Pfalz finanzielle Unterstützung in Form von Krediten und Zuschüssen für Wohnraumprojekte. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Die konkreten Förderhöhen und Quoten richten sich nach den Bestimmungen der ISB.

Wer bekommt was? Einordnung der Redaktion

Die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Asylbegehrende und Flüchtlinge stellt Kommunen, Unternehmen und private Investoren vor organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Das Land Rheinland-Pfalz stellt über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eine spezifische Förderkulisse bereit, die Förderkredite und ergänzende Zuschüsse kombiniert.

Förderfähig sind Vorhaben im Förderbereich Gesundheit, Soziales sowie Wohnungsbau und Modernisierung. Die genaue Ausgestaltung der Finanzierungsbausteine hängt von den jeweiligen projektbezogenen Vorgaben ab – detaillierte Angaben zu Mindest- oder Höchstbeträgen entnehmen Sie der aktuellen Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Privatperson oder Unternehmen Wohnraum für Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz schaffen oder modernisieren möchten.
  • Sie eine Kombination aus zinsgünstigem Kredit und Zuschusselementen zur Verringerung des Eigenkapitalbedarfs suchen.
  • Ihr Projekt die sozialen und baurechtlichen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz erfüllt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Bau- oder Modernisierungsvorhaben außerhalb von Rheinland-Pfalz umgesetzt werden soll.
  • Mit der baulichen Maßnahme bereits vor Bewilligung bzw. Antragstellung begonnen wurde.
  • Es sich um rein kommerziellen Wohnungsbau ohne Ausrichtung auf die Zielgruppe handelt.

Antragstellung und Details zum ISB-Darlehen Wohnraum

  1. Projektplanung & Vorbereitung: Erstellen Sie eine detaillierte Ausführungs- und Finanzierungsplanung für Ihr Wohnungsbau- oder Modernisierungsvorhaben.
  2. Antragseinreichung: Reichen Sie den Förderantrag vor Beginn der Bau- oder Umbaumaßnahmen direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) oder über Ihre Hausbank ein.
  3. Prüfung & Zusage: Nach erfolgreicher beihilfe- und förderrechtlicher Prüfung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid.
  4. Umsetzung & Nachweis: Nach Abschluss der Maßnahme belegen Sie die zweckentsprechende Verwendung der Mittel gemäß den Förderbestimmungen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn beachten: Stellen Sie den Antrag zwingend vor Beginn des Vorhabens. Der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen vor der Antragstellung gilt förderrechtlich bereits als Maßnahmebeginn und kann zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs führen.

Eckdaten des Förderprogramms

Offizieller Programmname ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende
Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderart Zuschuss, Kredit
Förderbereich Gesundheit, Soziales / Wohnungsbau, Modernisierung
Region / Geltungsbereich Rheinland-Pfalz
Zielgruppe Privatpersonen, Unternehmen (alle Unternehmensgrößen)
Förderhöhe / Quote je nach Modul/Projekt – siehe Förderrichtlinie
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum ISB-Darlehen Wohnraum

Wer ist für das ISB-Darlehen Wohnraum antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen jeder Größe (von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen), die entsprechenden Wohnraum in Rheinland-Pfalz bereitstellen oder modernisieren wollen.

Welche Maßnahmen werden konkret gefördert?

Gefördert werden Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung von Wohnraum, der speziell für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden vorgesehen ist.

Wie hoch sind Kreditbetrag und Zuschuss?

Die konkreten Konditionen, Höchstbeträge und Zinssätze sind im amtlichen Stammdatensatz nicht als Festwert hinterlegt – siehe Förderrichtlinie der ISB für aktuelle Details.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor dem Eingehen von Verpflichtungen oder Baubeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung für bereits begonnene Maßnahmen ist ausgeschlossen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 20.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.