Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen: Zivile Luftfahrt fördern
Förderzweck und Zielgruppe
Das Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen dient der anteiligen Finanzierung von Entwicklungskosten im zivilen Luftfahrtsektor. Das Programm soll die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von zivilen Luftfahrzeughersteller sowie Zulieferern und Ausrüstern in Deutschland stärken.
Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland. Die Förderung steht kleinen, mittleren sowie großen Unternehmen offen, sofern die geplanten Entwicklungsmaßnahmen den zivilen Luftfahrtbereich betreffen.
- Sie als Hersteller oder Ausrüster im zivilen Luftfahrtsektor tätig sind.
- Sie ein Entwicklungsvorhaben im Bereich ziviler Luftfahrt planen.
- Ihr Unternehmen dem produzierenden Gewerbe angehört.
- Das Vorhaben ausschließlich militärischen Zwecken dient.
- Ihr Unternehmen keinem produzierenden Gewerbe zugeordnet ist.
- Die Entwicklungsmaßnahme bereits vor der Antragstellung begonnen wurde.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Kredit (Darlehen) |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / Bund |
| Region | Bundesweit |
| Status | laufend prüfen |
Antragstellung beim Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen
Der Antrags- und Bewilligungsprozess erfolgt über die zuständigen Stellen des Bundes. Es wird dringend empfohlen, die detaillierten Anforderungen der jeweiligen Förderrichtlinie vor der Vorbereitung von Antragsunterlagen zu prüfen.
- Vorhabensprüfung: Prüfung der Förderfähigkeit des zivilen Entwicklungsprojekts gemäß Richtlinie.
- Antragseinreichung: Formgerechte Einreichung aller geforderten Unterlagen vor Beginn der Entwicklungsarbeiten.
- Bewilligung und Umsetzung: Nach Prüfung durch den Fördergeber erfolgt der Bescheid und die Mittelbereitstellung.
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen (FAQ) zum Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen
Wer kann das Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die als Hersteller oder Ausrüster im Bereich der zivilen Luftfahrt tätig sind. Das Angebot richtet sich an kleine, mittlere und große Unternehmen.
Wie hoch ist die Darlehenssumme oder Förderquote?
Konkrete Finanzierungssummen und Zinssätze sind im amtlichen Stammdatensatz nicht pauschal festgelegt – siehe Förderrichtlinie. Die Konditionen werden je nach Einzelfall und Vorhabenrahmen ermittelt.
Werden auch rein militärische Entwicklungsvorhaben gefördert?
Nein, das Programm zielt explizit auf die anteilige Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeughersteller und Luftfahrtausrüster ab.
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens bzw. vor dem Eingehen von Liefer- und Leistungsverträgen eingereicht werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 19.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.