HAW-ForschungsSchub Förderung: BMBF-Zuschuss für Hochschulen
Wer bekommt was bei der HAW-ForschungsSchub Förderung?
Das Programm „HAW-ForschungsSchub“ richtet sich primär an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) sowie Fachhochschulen in ganz Deutschland. Im Rahmen von Verbundprojekten können auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Partner eingebunden werden und eine anteilige Förderung erhalten.
Die Förderung wird als direkter Projektzuschuss gewährt. Da es sich um ein aufrufgestütztes Förderprogramm des BMBF im Bereich Forschung, Innovation und Themenoffenheit handelt, variieren konkrete Förderquoten, Fördersummen und Einreichungsfristen je nach aktuellem Bekanntmachungsaufruf – detaillierte Vorgaben entnehmen Sie der jeweiligen Förderrichtlinie.
- Sie an einer deutschen HAW oder Fachhochschule anwendungsnahe Forschung betreiben möchten.
- Sie ein Kooperationsprojekt zwischen Hochschule und Praxispartnern planen.
- Das Vorhaben einen klaren Innovationsgehalt und Praxisbezug aufweist.
- Es sich um reine Grundlagenforschung ohne Praxisbezug handelt.
- Das Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben bereits vor der Antragstellung begonnen wurde.
- Kein Bezug zu den in den spezifischen Bekanntmachungen geforderten Themen besteht.
Förderfähige Gegenstände und Kosten
Gefördert werden Ausgaben und Kosten, die im Rahmen des zugelassenen Forschungsvorhabens unmittelbar entstehen. Dazu zählen typischerweise:
- Personalausgaben für wissenschaftliches und technisches Projektpersonal
- Projektbezogene Sach- und Materialkosten sowie notwendige Geräteanschaffungen
- Reisekosten und Aufwendungen für Wissenstransfer und Wissenschaftskommunikation
- Vergabe von Unteraufträgen an Dritte im Rahmen des Forschungsvorhabens
So läuft die Antragstellung ab
- Aufruf prüfen: Verfolgen Sie die aktuellen Bekanntmachungen des BMBF zur HAW-ForschungsSchub Förderung und prüfen Sie die spezifischen thematischen Schwerpunkte.
- Skizzeneinreichung: Das Verfahren ist in der Regel zweistufig. Zunächst wird eine Projektskizze beim zuständigen Projektträger eingereicht.
- Förmlicher Förderantrag: Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das Portal easy-Online einzureichen.
- Bewilligung und Start: Erst nach Erhalt des offiziellen Zuwendungsbescheids kann mit dem Forschungsvorhaben begonnen werden.
Eckdaten des Förderprogramms
| Programmname | HAW-ForschungsSchub |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Forschung Innovation Themenoffen |
| Fördergebiet | Bundesweit |
| Zielgruppe | Hochschulen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen |
| Förderhöhe / Quote | je nach Aufruf – siehe Förderrichtlinie |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zur HAW-ForschungsSchub Förderung
Wer ist bei der HAW-ForschungsSchub Förderung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) sowie Fachhochschulen in Deutschland. In Kooperationsprojekten können auch Unternehmen (KMU und Großunternehmen) sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt werden.
Wie hoch ist die HAW-ForschungsSchub Förderung?
Die konkrete Förderhöhe und Förderquote hängen vom jeweiligen Bekanntmachungsaufruf ab. Details zu finanziellen Rahmendaten entnehmen Sie der offiziellen BMBF-Förderrichtlinie.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte in verschiedenen wissenschaftlichen und technologischen Disziplinen.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Anträge beziehungsweise Projektskizzen müssen innerhalb der in den spezifischen Bekanntmachungen genannten Fristen eingereicht werden. Der Projektstart darf erst nach Bewilligung erfolgen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 18.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.