Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland laufend prüfen

Frauen in Arbeit Saarland: Landesarbeitsmarktprogramm

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Saarland
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Landesarbeitsmarktprogramm Frauen in Arbeit Saarland unterstützt Vorhaben zur nachhaltigen Erwerbsintegration von Frauen sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Programm richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Verbände im Saarland.

Klartext-Einordnung: Wer erhält Zuschüsse über Frauen in Arbeit Saarland?

Das Landesarbeitsmarktprogramm fördert gezielte Vorhaben und Projekte zur beruflichen Eingliederung, Qualifizierung und Unterstützung von Frauen auf dem saarländischen Arbeitsmarkt. Antragsberechtigt sind neben Unternehmen aller Größenklassen (von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen) auch Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.

Ziel der Landesregierung ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Erwerbsquote von Müttern und Frauen nachhaltig zu steigern. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen für förderfähige Projektausgaben.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Unternehmen, Kommune oder Verband ein Projekt zur Frauen- und Erwerbsförderung im Saarland planen.
  • Sie konkrete Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf umsetzen möchten.
  • Ihre Betriebsstätte beziehungsweise der Durchführungsort im Saarland liegt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Vorhaben außerhalb des Saarlandes durchgeführt werden soll.
  • Die Maßnahme bereits vor Antragstellung begonnen wurde.
  • Reine Standard-Betriebsausgaben ohne spezifischen Förderbezug finanziert werden sollen.

Förderfähige Maßnahmen und Kosten

Gefördert werden Projekte und Initiativen, die zur Qualifizierung, Beschäftigung und Unterstützung von Frauen beitragen. Dazu gehören unter anderem Modellprojekte zur Arbeitszeitgestaltung, Beratungsangebote sowie Maßnahmen zum Wiedereinstieg nach der Familienphase.

Die genaue Höhe der Förderquote sowie mögliche Höchstbeträge richten sich nach dem jeweiligen Projektaufruf beziehungsweise den Vorgaben der Förderrichtlinie – siehe Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag

  1. Beratung & Vorbereitung: Informieren Sie sich über die aktuellen Aufrufe und Richtlinienbestimmungen für das saarländische Programm.
  2. Antragstellung: Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen sowie das Projektkonzept bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des Saarlandes ein.
  3. Bewilligung: Nach positiver Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Zuwendungsbescheid.
  4. Umsetzung & Nachweis: Führen Sie das Projekt durch und erbringen Sie den erforderlichen Verwendungsnachweis.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Projektumsetzung. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt in der Regel zum Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Region Saarland
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer ist im Rahmen des Programms antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Unternehmensgrößen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen), Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz oder Vorhaben im Saarland.

Wie hoch ist die Förderquote für saarländische Vorhaben?

Die genaue Förderquote und eventuelle Höchstbeträge hängen vom konkreten Projektaufruf ab – siehe Förderrichtlinie.

Darf das Projekt vor der Bewilligung gestartet werden?

Nein. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist grundsätzlich schädlich für den Förderanspruch. Der schriftliche Antrag muss vor der Eingehung vertraglicher Verpflichtungen eingereicht werden.

Welche Branchen können die Förderung nutzen?

Das Angebot steht breit gefächerten Branchen offen, unter anderem Dienstleistungen, freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem produzierenden Gewerbe.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 17.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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