Zuwendungen zur Integration von Migranten: Integration Migranten Sachsen-Anhalt
Wer bekommt was bei der Integration Migranten Sachsen-Anhalt Förderung?
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Vorhaben, die die nachhaltige gesellschaftliche, soziale und Arbeitsmarkt-Integration von Migrantinnen und Migranten stärken. Zu den Antragsberechtigten zählen Verbände, Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen sowie Unternehmen jeglicher Größe – von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen aller Branchen.
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für förderfähige Projektausgaben. Konkrete Förderquoten und maximale Zuwendungssummen richten sich nach dem jeweiligen Fördermodul sowie der Art des Vorhabens – genaue Beträge und Festlegungen entnehmen Sie bitte direkt der amtlichen Förderrichtlinie.
- Sie Vorhaben zur gesellschaftlichen oder beruflichen Integration in Sachsen-Anhalt planen.
- Ihr Unternehmen, Ihre Organisation oder Ihr Verein im Fördergebiet ansässig ist.
- Sie das Vorhaben noch nicht vor Antragstellung begonnen haben.
- Das Projekt außerhalb von Sachsen-Anhalt durchgeführt werden soll.
- Die Maßnahme bereits vertraglich oder finanziell gestartet wurde.
- Rein kommerzielle Vorhaben ohne Bezug zur Integrationsförderung vorliegen.
Gegenstand der Förderung und förderfähige Kosten
Gefördert werden zielgerichtete Projekte und Maßnahmen, die die soziale Teilhabe, Sprachförderung, Begleitung sowie den Einstieg von Zugewanderten in Ausbildung und Arbeit verbessern. Förderfähig sind in der Regel bezogene Personal- und Sachkosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Projektdurchführung entstehen. Einzelheiten zum genauen Katalog erstattungsfähiger Ausgaben entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
So läuft der Antrag ab
- Projektkonzeption erstellen: Zielen Sie das Vorhaben klar auf die regionalen Integrationsbedarfe ab und kalkulieren Sie den Finanzierungsbedarf.
- Antrag einreichen: Reichen Sie die Antragsunterlagen vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Sachsen-Anhalt ein.
- Bewilligung abwarten: Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
- Projektdurchführung & Verwendungsnachweis: Führen Sie die Maßnahme nach Bewilligung durch und belegen Sie die zweckentsprechende Mittelverwendung im Nachgang.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Gesundheit Soziales |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | Unternehmen aller Größen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Integrationsprojekt förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Integration Migranten Sachsen-Anhalt Förderung
Wer ist für das Programm in Sachsen-Anhalt antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher Unternehmensgröße (einschließlich Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen), Verbände und Vereinigungen sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Projektdurchführung in Sachsen-Anhalt.
Welche Förderhöhe oder Quote wird gewährt?
Der amtliche Datensatz enthält keine pauschalen Zahlen zu Förderhöhen oder Quoten. Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fördermodul und Vorhaben – Details finden Sie direkt in der amtlichen Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Fördermaßnahme gestellt werden. Bereits vor Vorhabensbeginn geschlossene Verträge können zum Verlust der Förderfähigkeit führen.
In welchen Branchen wird das Förderprogramm gewährt?
Gefördert werden Vorhaben quer durch verschiedene Wirtschaftsbereiche, darunter Dienstleistungen, Handwerk, Handel, freie Berufe, Gastgewerbe, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das produzierende Gewerbe.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 14.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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