Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) laufend prüfen

GRW Förderung Brandenburg: Große Richtlinie für gewerbliche Wirtschaft

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Brandenburg
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die GRW Förderung Brandenburg (Große Richtlinie) unterstützt gewerbliche Unternehmen im Land Brandenburg bei betrieblichen Investitionen. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung oder Diversifizierung von Betriebsstätten sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen. Die genauen Förderkonditionen richten sich nach Standort und Unternehmensgröße – siehe Förderrichtlinie.

Einordnung: Wer bekommt was?

Die Unterstützung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-G) richtet sich an gewerbliche Unternehmen aller Größenklassen – von Kleinstunternehmen über kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis hin zu Großunternehmen. Voraussetzung ist eine vorhandene oder geplante Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Gefördert werden Unternehmen aus ausgewählten Branchen, darunter das produzierende Gewerbe, das Handwerk, Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft. Ziel der Förderung ist es, regionale Wirtschaftsimpulse zu setzen, Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und nachhaltige Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern. Förderquoten und Höchstbeträge sind je nach Fördergebietskulisse und Projektmodul individuell geregelt – siehe Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein gewerbliches Unternehmen mit Betriebsstätte in Brandenburg führen
  • Sie Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte planen
  • Sie dauerhafte Arbeits- oder Ausbildungsplätze in Brandenburg schaffen oder sichern
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben außerhalb des Landes Brandenburg umgesetzt werden soll
  • Sie mit den Investitionen bereits vor der formalen Antragstellung begonnen haben
  • Ihr Unternehmen einer nicht förderfähigen Ausschlussbranche angehört

Förderfähige Kosten und Vorhaben

Gefördert werden Investitionssummen für materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die für das jeweilige Vorhaben notwendig sind. Typische förderfähige Maßnahmen umfassen:

  • Anschaffung von neuen Maschinen, technischen Anlagen und Geräten
  • Errichtung neuer Fertigungs- oder Betriebsstätten im Land Brandenburg
  • Grundlegende Änderung oder Erweiterung bestehender Produktionsprozesse
  • Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen

So läuft die Antragstellung der GRW Förderung Brandenburg

  1. Projektplanung: Ermitteln Sie das Investitionsvolumen und prüfen Sie die GRW-Förderfähigkeit Ihres Branchen- und Standortprofils.
  2. Antragstellung vor Maßnahmebeginn: Reichen Sie den Förderantrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein, bevor Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.
  3. Bewilligung durch die ILB: Die Bewilligungsbehörde prüft die Voraussetzungen und erteilt bei positiver Entscheidung den Zuwendungsbescheid.
  4. Umsetzung: Führen Sie die geplanten Investitionen im bewilligten Durchführungszeitraum durch.
  5. Verwendungsnachweis: Nach Abschluss reichen Sie die Nachweise ein, woraufhin die Auszahlung des Zuschusses erfolgt.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag zwingend vor Beginn des Vorhabens. Bereits der Abschluss eines rechtsverbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrags gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und führt zum Ausschluss von der Förderung.

Eckdaten im Überblick

Förderart Zuschuss
Förderbereich Arbeit, Regionalförderung, Unternehmensfinanzierung
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergebiet Brandenburg
Zielgruppe Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur GRW Förderung Brandenburg

Wer ist für die GRW Förderung Brandenburg antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen) mit einer bestehenden oder geplanten Betriebsstätte in Brandenburg aus förderfähigen Branchen.

Wie hoch ist die maximale Förderquote?

Die genauen Förderquoten und Höchstbeträge hängen von der jeweiligen Fördergebietskulisse in Brandenburg und der Unternehmensgröße ab – siehe Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Förderantrag muss zwingend vor dem materiellen Maßnahmebeginn bei der Bewilligungsbehörde (ILB) eingereicht werden. Vorher abgeschlossene Verträge schließen eine Förderung aus.

Welche Branchen sind förderfähig?

Förderfähig sind unter anderem Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungsbereich, Gastgewerbe/Tourismus sowie aus der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 14.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.