Exportinitiative Gesundheitswirtschaft
Exportinitiative Gesundheitswirtschaft: Wer bekommt was?
Die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft richtet sich an gewerbliche Unternehmen sowie Dienstleister der deutschen Gesundheitswirtschaft, die ihre Produkte oder Dienstleistungen international vermarkten möchten. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland.
Ziel der Bundesförderung ist es, deutschen Akteuren aus den Bereichen Medizintechnik, Arzneimittel, digitale Gesundheit und medizinische Dienstleistungen den Zugang zu internationalen Zielmärkten zu erleichtern. Die Unterstützung erfolgt in der Regel durch projektbezogene Zuschüsse im Rahmen spezifischer Modulaufrufe.
- Sie ein deutsches Unternehmen der Gesundheitsbranche führen.
- Sie konkrete Aktivitäten zur Erschließung internationaler Märkte planen.
- Sie Unterstützung bei Exportprojekten, Auslandsreisen oder Messebeteiligungen suchen.
- Ihr Unternehmen nicht in der Gesundheitswirtschaft tätig ist.
- Das Vorhaben ausschließlich auf den inländischen Markt abzielt.
- Die Maßnahme bereits vor Antragstellung begonnen wurde.
Was wird durch die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft gefördert?
Im Rahmen der Initiative werden maßgeschneiderte Maßnahmen unterstützt, die deutsche Gesundheitsunternehmen bei der Internationalisierung begleiten. Förderfähig sind – je nach konkretem Modulaufruf – unter anderem:
- Markterkundungs- und Delegationsreisen: Organisation und Durchführung von Geschäftsanbahnungsreisen in relevante Zielmärkte.
- Fachveranstaltungen und Konferenzen: Durchführung von Fachforen, Präsentationen und Netzwerkveranstaltungen im Ausland.
- Messebeteiligungen: Unterstützung bei Gemeinschaftsständen oder eigenständigen Messeauftritten auf internationalen Leitmessen.
- Informations- und Beratungsangebote: Bereitstellung von Zielmarktanalysen, Länderprofilen und rechtlichen Rahmeninformationen.
So läuft die Antragstellung
- Bekanntmachung und Modulwahl: Informieren Sie sich über aktuelle Projektaufrufe im Rahmen der Exportinitiative.
- Antragsvorbereitung: Erstellen Sie eine detaillierte Projektbeschreibung inklusive Kosten- und Zeitplan gemäß Richtlinie.
- Einreichung: Reichen Sie den Förderantrag beim zuständigen Projektträger ein.
- Bewilligung und Durchführung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids starten Sie mit der Umsetzung Ihres Exportprojekts.
Eckdaten des Förderprogramms
| Offizieller Programmname | Exportinitiative Gesundheitswirtschaft |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Außenwirtschaft, Gesundheit & Soziales |
| Förderquote | je nach Aufruf – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Aufruf – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Bundesweit (Deutschland) |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen |
| Branchen | Produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zur Exportinitiative Gesundheitswirtschaft
Wer kann Anträge im Rahmen der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft stellen?
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Dienstleistungsunternehmen der Gesundheitsbranche mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland. Dies umfasst Kleinstunternehmen, KMU sowie Großunternehmen.
Wie hoch ist die Förderquote der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft?
Die Förderquote ist im allgemeinen Stamm-Datensatz nicht starr festgelegt. Sie unterscheidet sich je nach spezifischem Projektaufruf, Modul und Unternehmensgröße – konkrete Quoten entnehmen Sie der jeweiligen Förderrichtlinie.
Welche Branchen werden konkret gefördert?
Die Initiative richtet sich vor allem an Akteure aus den Bereichen Medizintechnik, Telemedizin, E-Health, Pharmazie, Biotechnologie sowie medizinische Dienstleistungen und Rehabilitation.
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag muss zwingend vor dem förderrechtlichen Maßnahmebeginn (z. B. vor der verbindlichen Buchung einer Reise oder Auslandsmesse) gestellt werden. Zu spät eingereichte Vorhaben sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 12.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.