Arbeit für das Saarland (ASaar): Zuschuss zur Beschäftigung
Wer bekommt was? Einordnung des Programms
Mit dem Förderprogramm Arbeit für das Saarland unterstützt die saarländische Landesregierung Initiativen und Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt, Weiterbildung sowie Beschäftigungssicherung. Das Programm richtet sich branchenübergreifend an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), freie Berufe, Handwerk, Gastgewerbe sowie an kommunale und öffentliche Träger im Saarland.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Da konkrete Fördersätze und finanzielle Obergrenzen je nach Förderbaustein und aktuellem Förderaufruf variieren, sind die jeweiligen Konditionen direkt der Förderrichtlinie zu entnehmen.
- Sie ein KMU, eine Kommune oder eine Einrichtung mit Betriebsstätte im Saarland sind.
- Sie ein Projekt zur Arbeitsmarktintegration oder Beschäftigungsförderung planen.
- Der Antragsbeginn vor der verbindlichen Umsetzung des Vorhabens liegt.
- Ihr Unternehmen außerhalb des Saarlandes ansässig ist ohne saarländische Betriebsstätte.
- Das Vorhaben bereits vor der Antragstellung begonnen wurde.
- Es sich um Großunternehmen ohne besondere Ausnahmegenehmigung handelt.
Förderfähige Maßnahmen und Gegenstände
Das Förderangebot deckt projektspezifische Aufwendungen ab, die zur Erreichung der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen im Saarland beitragen. Hierzu zählen in der Regel:
- Personal- und Sachkosten für arbeitsmarktintegrative Vorhaben
- Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen für Beschäftigte oder Arbeitsuchende
- Projekte zur Verbesserung von Erwerbschancen und Beschäftigungsfähigkeit
- Konzepte zur Fachkräftesicherung in saarländischen Branchen
So läuft die Antragstellung für Arbeit für das Saarland
- Vorhaben planen: Projektkonzept erstellen, Zielgruppen definieren und Kosten kalkulieren.
- Richtlinie prüfen: Aktuelle Aufrufe und modulspezifische Vorgaben der zuständigen Stelle einsehen.
- Antrag einreichen: Formgebundenen Antrag inklusive aller Nachweise vor Beginn der Maßnahme einreichen.
- Bewilligung abwarten: Erst nach Zugang des offiziellen Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben starten.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Arbeit |
| Förderquote / Förderhöhe | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Saarland |
| Zielgruppe | KMU, Kommunen, Verbände, öffentliche Einrichtungen |
| Branchen | Dienstleistungen, Handwerk, Handel, Gastgewerbe, Kultur & Kreativwirtschaft, Land-, Forst- & Fischwirtschaft, Produzierendes Gewerbe, Freie Berufe |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zu Arbeit für das Saarland
Wer kann Anträge im Rahmen von Arbeit für das Saarland stellen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gemeinden und Gemeindeverbände, Vereine und Verbände sowie sonstige öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.
Wie hoch ist die Förderquote beim Programm ASaar?
Die Förderquote ist im amtlichen Stammdatensatz nicht als feste Pauschale hinterlegt. Sie richtet sich nach dem spezifischen Teilmodul bzw. dem jeweiligen Förderaufruf – nähere Einzelheiten entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinie.
Kann die Maßnahme vor der Bewilligung gestartet werden?
Nein. Es gilt das strikte Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns. Der Förderantrag muss vor Beginn der Projektdurchführung eingereicht und bewilligt werden.
Welche Branchen sind antragsberechtigt?
Das Programm steht unter anderem Unternehmen aus Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe/Tourismus, Freien Berufen, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem produzierenden Gewerbe offen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 12.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.