Land Niedersachsen laufend prüfen

Förderung der Küsten- und Hochseefischerei Niedersachsen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Niedersachsen
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Küsten- und Hochseefischerei Förderung in Niedersachsen unterstützt Fischereibetriebe, Verbände sowie Forschungseinrichtungen mit finanziellen Zuschüssen. Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Fischwirtschaft. Förderquoten und maximale Fördersummen richten sich nach den Bestimmungen der aktuellen Förderrichtlinie.

Wer bekommt was? Die Küsten- und Hochseefischerei Förderung im Überblick

Das Land Niedersachsen gewährt Unterstützung für Vorhaben der Küsten- und Hochseefischerei. Das Programm richtet sich an Akteure der Land-, Forst- und Fischwirtschaft in Niedersachsen. Neben gewerblichen Fischereibetrieben können auch Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen Fördermittel erhalten. Ziel ist die nachhaltige Entwicklung und Modernisierung des Fischereisektors.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen der Fischwirtschaft in Niedersachsen betreiben.
  • Sie als Hochschule, Forschungseinrichtung oder Verband ein Vorhaben im Bereich Fischerei umsetzen.
  • Ihr Vorhaben den Vorgaben der niedersächsischen Förderrichtlinie entspricht.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen außerhalb der Branche Land-, Forst- und Fischwirtschaft agiert.
  • Mit der Maßnahme bereits vor der offiziellen Antragstellung begonnen wurde.
  • Kein Bezug zum Standort Niedersachsen besteht.

So läuft die Antragstellung

  1. Vorhabensplanung prüfen: Gleichen Sie Ihr geplantes Fischereiprojekt mit den Vorgaben der Förderrichtlinie ab.
  2. Antrag einreichen: Reichen Sie die Antragsunterlagen vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsstelle in Niedersachsen ein.
  3. Bewilligung abwarten: Nach Prüfung durch die Behörde erhalten Sie einen offiziellen Zuwendungsbescheid.
  4. Umsetzung & Abrechnung: Nach Umsetzung der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Maßnahme. Der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen vor Antragstellung führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergebiet Niedersachsen
Förderbereich Landwirtschaft / Ländliche Entwicklung
Zielgruppe KMU, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände, öffentliche Einrichtungen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Küsten- und Hochseefischerei Förderung

Wer ist für die Küsten- und Hochseefischerei Förderung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem Bereich Fischerei in Niedersachsen. Zusätzlich können Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände entsprechende Anträge stellen.

Welche Förderhöhe und Quote stehen zur Verfügung?

Die genaue Förderquote und der Höchstbetrag hängen vom konkreten Vorhaben und dem jeweiligen Aufruf ab. Die spezifischen Konditionen sind der aktuellen Richtlinie des Landes Niedersachsen zu entnehmen.

Darf mit dem Projekt vor der Bewilligung begonnen werden?

Nein. Wie bei nahezu allen öffentlichen Förderprogrammen gilt auch hier das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns. Der Antrag muss vor Abschluss rechtsverbindlicher Verträge eingereicht werden.

Welche Branchen fallen unter dieses Förderprogramm?

Das Programm richtet sich primär an Akteure aus dem Sektor Land-, Forst- und Fischwirtschaft mit Betriebsstätte oder Projektbezug in Niedersachsen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 11.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.