Land Baden-Württemberg laufend prüfen

Förderung im Denkmalschutz Sonderprogramm BW

Geprüft am 2026-09-28
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Baden-Württemberg
Zielgruppe
bildungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Über das Denkmalschutz Sonderprogramm BW werden Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg gefördert. Antragsberechtigt sind neben Unternehmen, Kommunen und Vereinen auch Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen. Die genaue Förderhöhe richtet sich nach den Vorgaben der Förderrichtlinie. Anträge müssen vor Maßnahmebeginn gestellt werden.

Denkmalschutz Sonderprogramm BW: Wer bekommt die Förderung?

Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Landes Baden-Württemberg unterstützt den Erhalt, die Sicherung und die Sanierung von historisch wertvoller Bausubstanz. Die Förderung richtet sich an ein breites Spektrum von Antragstellern in Baden-Württemberg. Sowohl gewerbliche Akteure als auch öffentliche Träger, Vereine und Privatpersonen können Förderanträge für denkmalpflegerische Vorhaben einreichen.

Ziel der Landesförderung ist es, das kulturelle Erbe zu bewahren, historische Ortskerne zu stärken und Synergien zwischen Denkmalschutz, Städtebau und regionaler Entwicklung zu heben.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Kulturdenkmals in Baden-Württemberg sind.
  • Sie eine energetische, strukturelle oder substanzerhaltende Sanierung planen.
  • Das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
✗ Eher nicht, wenn
  • Die Baumaßnahme bereits vertraglich vergeben oder gestartet wurde.
  • Das Objekt nicht als Kulturdenkmal in Baden-Württemberg anerkannt ist.
  • Es sich um reine Instandhaltungsmaßnahmen ohne denkmalpflegerischen Mehrwert handelt.

Förderfähige Maßnahmen und Kosten

Gefördert werden Aufwendungen, die zur fachgerechten Erhaltung und Sanierung des Kulturdenkmals erforderlich sind. Dazu gehören in der Regel:

  • Untersuchungen, Gutachten und denkmalfachliche Planungsleistungen.
  • Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten an Fassaden, Dächern, Fachwerken und Innenräumen.
  • Maßnahmen zur statischen Sicherung und zum langfristigen Substanzerhalt.
  • Spezifische Umbau- und Anpassungsmaßnahmen gemäß den Vorgaben der Denkmalschutzbehörde.

So läuft der Antrag im Denkmalschutz Sonderprogramm BW

  1. Denkmalrechtliche Genehmigung einholen: Abstimmung der geplanten Sanierungsschritte mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde.
  2. Förderantrag vorbereiten: Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen, Kostenberechnungen und Fachgutachten.
  3. Antrag einreichen: Fristgerechte Einreichung des Antrags vor Beginn der Bau- oder Restaurierungsarbeiten.
  4. Bewilligung abwarten: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids oder der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns dürfen Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen werden.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und führt zum Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten zur Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Baden-Württemberg
Region Baden-Württemberg
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Denkmalprojekt förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Landes- und Bundesprogrammen ab.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zum Denkmalschutz Sonderprogramm BW

Wer ist im Denkmalschutz Sonderprogramm BW antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen in Baden-Württemberg.

Wie hoch ist die Förderung?

Die konkrete Förderhöhe und Förderquote hängen vom jeweiligen Förderaufruf und dem spezifischen Vorhaben ab – Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

Können auch Privatpersonen Anträge stellen?

Ja, Privatpersonen als Eigentümer denkmalgeschützter Objekte gehören in Baden-Württemberg zur antragsberechtigten Zielgruppe.

Was gilt bezüglich des Maßnahmebeginns?

Mit den Arbeiten darf vor der Bewilligung beziehungsweise dem offiziellen vorzeitigen Maßnahmebeginn nicht begonnen werden. Ein vorzeitiger Vertragsschluss kann zum Verlust des Förderanspruchs führen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 10.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.